Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

234 185 4. 
XVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 25. September 1854, die Erweiterung der Abfertigungebefugniß der 
Großberzoglich Sächsischen Steuerreceptur zu Ilmenan betreffend. 
Der Großherzoglich Sächsischen Stenerreceptur zu Ilmenau ist die Befugniß zur 
Abfertigung der daselbst aus dem Auslande eingehenden steuerpstichtigen Poststücke der- 
gestalt ertheilt worden, daß diese Einrichtung mit dem 1. des kommenden Monats 
October ins Leben treten wird. 
Rudolstadt, den 25. September 1854. 
Jürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwarp. 
A. Koch. 
& LXVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 27. September 1854, die weitere Einstellung der Erhebung des Ein- 
gangszolles für Getreide, Hülsenfrüchte, Mebl darans, und andere 
Mühlenfabrikate betreffend. 
.Mit Bezugnahme auf die betreffenden Ministerial-Bekanntmachungen vom 13. Sep- 
tember und 21. October v. J. wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach 
einer unter den Regierungen der Zollvereins-Staaten neuerlich erfolgten Vereinbarung 
die bis zum Schluß des laufenden Monats Sevtember verfügt gewesene Einstellung der 
Erhebung des Eingangszolles für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus, und andere 
Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grüze, 
gestampfte oder geschälte Hirse bis Ende December dieses Jahres ausgedebut worden ist. 
Rudolstadt, den 27. September 1854. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth, der Finanzen. 
Th. Schwa 
A. Koch. 
 
	        
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