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XVI. Ministerial-Bekanntmachung
vom 25. September 1854, die Erweiterung der Abfertigungebefugniß der
Großberzoglich Sächsischen Steuerreceptur zu Ilmenan betreffend.
Der Großherzoglich Sächsischen Stenerreceptur zu Ilmenau ist die Befugniß zur
Abfertigung der daselbst aus dem Auslande eingehenden steuerpstichtigen Poststücke der-
gestalt ertheilt worden, daß diese Einrichtung mit dem 1. des kommenden Monats
October ins Leben treten wird.
Rudolstadt, den 25. September 1854.
Jürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. der Finanzen.
Th. Schwarp.
A. Koch.
& LXVII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 27. September 1854, die weitere Einstellung der Erhebung des Ein-
gangszolles für Getreide, Hülsenfrüchte, Mebl darans, und andere
Mühlenfabrikate betreffend.
.Mit Bezugnahme auf die betreffenden Ministerial-Bekanntmachungen vom 13. Sep-
tember und 21. October v. J. wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach
einer unter den Regierungen der Zollvereins-Staaten neuerlich erfolgten Vereinbarung
die bis zum Schluß des laufenden Monats Sevtember verfügt gewesene Einstellung der
Erhebung des Eingangszolles für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus, und andere
Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grüze,
gestampfte oder geschälte Hirse bis Ende December dieses Jahres ausgedebut worden ist.
Rudolstadt, den 27. September 1854.
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth, der Finanzen.
Th. Schwa
A. Koch.