Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

1854. 263 
tocoll soll enthalten: die Namen der anwesenden Mitglieder des Gerichts, des Beamten 
der Staatsanwaltschaft oder des Privat-Anklägers, des Angeklagten und seineS Ver- 
theidigers, des Privat-Betheiligten, der sich etwa dem Strasverfahren angeschlossen hat, 
der erschienenen Zeugen und Sachverständigen. 
Es soll den Verlauf der Hauptverhandlung küürzlich erzaͤhlen und inebesondere der 
Vereidung der Zeugen und Sachverständigen, der Vorl sung. von Stücken aus der Vor- 
znir vinn und von sonstigen Urkunden Erwähnung e 
Von dem Inhalte der Erklärungen der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten oder 
Vertheidigers, der Zeugen und Sachverständigen, sowie der etwaigen Privat, Betheil 
ligten oder eines Privat-Anklägers wird. nur das Wesentliche kürzlich ins Protocoll auf- 
genommen. Im Falle der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen bercits in 
der Vokuntersuchung vemommen worden waren, ist in dem Protocolle nur zu vemerken, 
ob und inwiefern ihre Aussagen von den früheren Angaben in erheblichen Punkten 
abwe 
wen. zur Entscheidung gestellten Anträge, namenlich dei- Staatsanwaltschcft. und 
des Angeklagten oder Vertheidigers, werden mit den darauf erfolgten besonderen Ent. 
scheidungen in das Protocoll aufgenommen oder demselben als Beilage einverleibt, und 
fermer wird der endliche Urtheilsspruch, auch im Falle besonderer Absassung rücksichtlich 
seines. hscheidenden Theiles, so wie die Verkũndigung des Urtheils in dem Protocolle 
vermerk 
8 Protocoll uber die Hauptwerhandlung ist bei Strafe der Nichtigkeit erforder. 
lich; es genügt jedoch, daß überhaupt ein Protocoll aufgenommen worden ist, und der 
Umstand, ob etwas im Protocolle vermerkt oder nicht vemerkt ist, hat an sich keine 
Nichtigkelt zur Folge. 
8. 70. 
Zu Art. 264. 
Das Unterbleiben der Aufnahme eines besonderen Pretocolls über die Berathung 
des Gerichts bei der Urtheilsfällung soll jedoch dann Nichtigkeit nicht zur Folge haben, 
wenn das Ergebniß der Abstimmungen des Gerichts unter Angabe der Stimmenzahl 
in das Protocoll über die Hauptverhandlung mit aufgenommen worden ist. 
8. 71. 
Zu Art. 266 und 267. 
Bei einer Hauptverhandlung vor dem Kreisgerichte hängt die Bestellung eines
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.