1855. 5
Alle diese Gegenstände sind mit fortlaufenden Nummern in der dafür bestimmten
Kolumne zu bezeichnen.
8. 20.
Die Führung des Depositen-Buches wird von der Justizabtheilung des F. Mini-
steriums einem der Schlüsselinhaber übertragen. Neben diesem haben auch die anderen
Schlüsselinhaber die Richtigkeit jeder Einnahme= und Ausgabe-Post durch Beisetzung
ihres Namenzugs zu bescheinigen.
- 8. 21.
Bei deponirten Obligationen auf den Inhaber ist noch Folgendes zu beobachten:
1) Jede solche Obligation ist nach ihrem Nenunwerthe, unter genauer Angabe
ihrer Bezeichnung nach §eries und Nummer, im Depositen-Buche einzutragen
und diese Bezeichnung muß auch in den einschlagenden Akten, insbesondere
in dem Annahmebefehle, sowie in dem Depostenscheine enthalten sein.
Ueberdieß hat der Depositen-Buchführer ein besonderes — außerhalb des Ge-
bäudes, worin das Depositum sich befindet, aufzubewahrendes — Ver-
zeichniß der deponirten Obligationen dieser Art zu halten, in welchem jede
solche Obligation nach Series und Nummer und mit Bezeichnung der Depo-
sitalmasse, zu kaiher sie gehört, einzutragen, jede verausgabte hingegen zu
durchstreichen ist.
2 Die dazu gehörige Zinsleiste (Talon) ist nur mit fortlaufender Nummer, die
dabei befindlichen Zinsscheine (Koupons) dagegen sind mit ihrem -
in die dazu bestimmten Linien der D pos
einzuzeichnen.
3) Die Termine zur Einziehung des Baarbetrags der Zins-Koupons und zur
Erhebung neuer so wie zur Empfangnahme etwa ausgelooster Kapitale sind
gehörig wahrzunehmen.
ʒ. 22.
Kommen andere Schuldurkunden In Depositorium, um damit Sicherheit zu
leisten oder die verbriefte Forderung selbst sicher zu stellen, so ist dem Schulduer durch
seine ordentliche Obrigkeit die Zahlung an den in der Urkunde grnannten Gläubiger
noch besonders zu untersagen. Dafern nicht die Inhibition wegen des zur gültigen
Zahlung ohnehin etwa erforderlichen obervormundschaftlichen Decretes oder aus einem
andern triftigen Grunde unnöthig erscheint.