18é55. 1
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
ZJwölsles Stüch vom Jahre 1855.
NXXXII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 10. April 1855, die Umwandlung des Hauptzollamtes Waidhaus in
ein Nebenzollamt I. und die Vereinigung dessen bisherigen Amtsbezirks nebst
den dazu gehörigen zwei Oberkontrolen, drei Nebenzollämtern UI. und einer
firen Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Wald-
münchen zu einem Hauptamtöbezirke betreffend.
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staateministeriums
des Handels und der öffentlichen Arbeiten vom 1. dieses Monats ab das Hauptzollamt
Waidhaus in ein Nebenzollamt I. umgewandelt und dessen bisheriger Amtsbezirk
nebst den dazu gehörigen prei Oberkontrolen, drei Nebenzoflämtern Il. und einer fixen
Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Waldmünchen zu
einem Hauptamtsbezirke vereinigt, auch dem neu errichteten Nebenzollamte lI. Waid-
haus die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen hierzu
besugten Aemtern Bayerns, Württembergs und Badens, sowie mit den übrigen am
Main und NRhein gelegenen Vereinsämtern ertheilt worden ist; so wird solches andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 10. April 1855.
Fürstl. Schw. Mitnisterinm, „Abtheiltung der Finanzen.
Th. Schwark
A. Koch.
Fürhl. Schwarzb. Rurolst. Gesesamml. XVI. 20
Ausgegehen in Rudolstadt, den 12. Mai 1855.