Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzehnter Jahrgang. 1855. (16)

18é55. 1 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
ZJwölsles Stüch vom Jahre 1855. 
  
NXXXII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 10. April 1855, die Umwandlung des Hauptzollamtes Waidhaus in 
ein Nebenzollamt I. und die Vereinigung dessen bisherigen Amtsbezirks nebst 
den dazu gehörigen zwei Oberkontrolen, drei Nebenzollämtern UI. und einer 
firen Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Wald- 
münchen zu einem Hauptamtöbezirke betreffend. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staateministeriums 
des Handels und der öffentlichen Arbeiten vom 1. dieses Monats ab das Hauptzollamt 
Waidhaus in ein Nebenzollamt I. umgewandelt und dessen bisheriger Amtsbezirk 
nebst den dazu gehörigen prei Oberkontrolen, drei Nebenzoflämtern Il. und einer fixen 
Legitimationsscheinstelle mit dem benachbarten Hauptzollamte Waldmünchen zu 
einem Hauptamtsbezirke vereinigt, auch dem neu errichteten Nebenzollamte lI. Waid- 
haus die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen hierzu 
besugten Aemtern Bayerns, Württembergs und Badens, sowie mit den übrigen am 
Main und NRhein gelegenen Vereinsämtern ertheilt worden ist; so wird solches andurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 10. April 1855. 
Fürstl. Schw. Mitnisterinm, „Abtheiltung der Finanzen. 
Th. Schwark 
A. Koch. 
  
Fürhl. Schwarzb. Rurolst. Gesesamml. XVI. 20 
Ausgegehen in Rudolstadt, den 12. Mai 1855.
	        
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