Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzehnter Jahrgang. 1855. (16)

130 1855. 
XIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 26. Sept. 1855, die weitere Einstellung der Erhebung des Eingangs- 
zolles für Getrcide, Hillsenfrüchtr, et daraus und andere Mühlenfabrikate 
betreffend. 
Nachdem die nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 3. November v. J. bis 
Ende September des laufenden Jahres verfügt gewesene Einstellung der Erhebung des 
Eingangsgzolles für Getreide und Hülsenfrüchtr, Mehl daraus und andere Mühlen- 
fabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, 
ingleichen gestampfte oder geschälte Hirse zufolge einer unter den Negierungen der Zoll- 
vereinsstaaten neuerdings fernerweit erfolgten Vereinbarung bis Ende September 
künstigen Jahres ausgedehnt worden, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 26. September 1855. 
Färstl. Schw. Ministerium, Abtheillung der Finanzen. 
Th. Schwart. 
A. Koch
	        
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