1855. las
Gesetzsammlung
fuͤr das Firstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
wathigles Slich vom Jahrt 1855.
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LV. Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem der nachstehend abgedruckte, unterm 14. Juni d. J. mit Großbritannien
abgeschlossene Zusatzvertrag zu der Uebereinkunft vom 13. Mai 1846 wegen gegensei-
tigen Schutzes der Autoren-Rechte degen Nachdruck und Nachbildung 2c. (Ges. Sammi.
1847, S. 124 ff.) ratificirt worden, auch die Answechselung der gegenseitigen Ratifl-
cations-Urkunden erfolgt ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 14. December 1855.
Fürstlich Schwerzb. iiwne#
Sr. Majestät der König von Preußen, in Ihrem Eigenen sowohl, als im Namen
Sr. Majestät des Königs von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit des Grohherzogs von
Sachsen-Weimar, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, Sr. Hoheit des
Herzogs von Sachsen-Altenburg, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha,
ESr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig, Sr. Hoheit des Herzogo von Anhalt-Dessau-
Cöthen, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Bernburg, Sr. Durchlaucht des Fürsten
von Schwarzburg-Rudolstadt, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Son-
dershausen, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß älterer Linie, Sr. Durchlaucht
des Fürsten von Reuß jüngerer Linie einerseits, und Ihre Majestät die Königin des
verelnigten Königreichs von Großbritannien und Irland andererseits, von dem Wunsche
geleitet, die zwischen Ihren grdachtn - am 13. Mai 1846 in Berlin zum
Färlll. Schw. gindolst. Gesetsamml. X
st b — in Rudolstadt den 29. December 1855.