Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzehnter Jahrgang. 1855. (16)

1855. las 
Gesetzsammlung 
fuͤr das Firstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
wathigles Slich vom Jahrt 1855. 
— — 
LV. Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem der nachstehend abgedruckte, unterm 14. Juni d. J. mit Großbritannien 
abgeschlossene Zusatzvertrag zu der Uebereinkunft vom 13. Mai 1846 wegen gegensei- 
tigen Schutzes der Autoren-Rechte degen Nachdruck und Nachbildung 2c. (Ges. Sammi. 
1847, S. 124 ff.) ratificirt worden, auch die Answechselung der gegenseitigen Ratifl- 
cations-Urkunden erfolgt ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 14. December 1855. 
Fürstlich Schwerzb. iiwne# 
Sr. Majestät der König von Preußen, in Ihrem Eigenen sowohl, als im Namen 
Sr. Majestät des Königs von Sachsen, Sr. Königlichen Hoheit des Grohherzogs von 
Sachsen-Weimar, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, Sr. Hoheit des 
Herzogs von Sachsen-Altenburg, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, 
ESr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig, Sr. Hoheit des Herzogo von Anhalt-Dessau- 
Cöthen, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Bernburg, Sr. Durchlaucht des Fürsten 
von Schwarzburg-Rudolstadt, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Son- 
dershausen, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß älterer Linie, Sr. Durchlaucht 
des Fürsten von Reuß jüngerer Linie einerseits, und Ihre Majestät die Königin des 
verelnigten Königreichs von Großbritannien und Irland andererseits, von dem Wunsche 
geleitet, die zwischen Ihren grdachtn - am 13. Mai 1846 in Berlin zum 
Färlll. Schw. gindolst. Gesetsamml. X 
st b — in Rudolstadt den 29. December 1855.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.