Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

136 
Vebandlun 
der Rachnab- 
me-Sendun- 
den. 
1856. 
Formular. 
(Lorderseite.) 
Des Empfängers 
Stand Name Wohnung 
Daß ich Endesunterschriebener von de Posl- 
bierseltst einen recommandirten Brief aus 
richtig erhalten, bescheinige hiermit. 
den 18 
mwgmi##un 
moa anm ulp#ld. 
S 
a2burlaui 
Vollzogen nach dem Aufgabrorte des Brieses zurückzusenden. 
(Nückfeite.) 
Retour-Rercepisse 
nach 
S. 34. 
Denjenigen Sendungen, auf welchen eine Nachnahme (ein Postvorschuß) 
haftet, sind am Aufgabeorte Rückscheine nach untenstehendem Formulare bei- 
zusügen, welche von der Abgabe-Postanstalt nach der Einlösung des Vorschus- 
ses ohne Verzug, oder im Falle der Nichteinlösung, spätestens nach vierzehn 
Tagen zugleich mit der nicht eingelösten Sendung nach dem Aufgabeorte mit 
dem Vermerke über die erfolgte oder nicht erfolgte Einlösung zurückzusen- 
den sind. 
Bei längerem Ausbleiben des Rückscheines hat die Postaustalt am Auf- 
habeorte ihrer vorgesetzten Postbehörde behufs der Abstellung der Unregel- 
mäßigkeit Anzeige zu erstatten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.