Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

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es 
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1856 
Im Namen der hochheiligen Dreieinigkeit. 
Nachdem die Erfahrung und die gegenseitigen Handelsbedürfnisse zwischen den 
Königreichen Preußen und Sachsen einerseits und der Republik Mexiko andererseits die 
Nothwendigkeit einer Ernenerung der im Jahre 1831 von ihnen abgeschlossenen Verträge 
und ihrer Ausdehnung auf diejenigen souveränen Staaten des Deutschen Zollvereines, 
welche noch in keinen Verkragsverhältnissen mit Mexiko stehen, dargethan haben, hat 
es nützlich erschienen, die gegenseitigen Interessen vermittelst eines neuen, jene sou- 
veränen Deutschen Staaten mitumfassenden Freundschafts-, Handels= und Schiffahrts- 
Vertrages zu erweitem und zu befestigen. 
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät, der König von Preußen sowohl für Sich, als in Vertretung 
der nachbenannten souveränen Länder= und Landes-Theile: des Großherzogthumes 
Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgschen Enklaven Rossow, Netzeband 
und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgschen Fürstenthumes Birkenfeld, 
der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg, der Fürsten- 
thümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthumes Lippe, des Landgräflich Hes- 
sischen Oberamtes Meisenheim, sowie der folgenden Mitglieder des Deutschen Zoll. 
vereines: der Krone Bayern, der Krone Sachsen, der Krone Württemberg, des 
Großherzogthumes Baden, des Kurfürstenthumes Hessen, des Großherzogthumes 
Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend; und der 
solgenden, dem Thüringschen Zoll= und Handels-Vereine angehörigen Staaten: 
des Großherzogthumes Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg- 
NRudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz, 
des Herzogthumes Braunschweig, des Herzogthumes Oldenburg, des Herzog= 
thumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt: 
den Hern Emil Carl Heinrich Freiherrn von Nichthofen, Aller- 
böchstihren geheimen Kriegsrath und Minister-Residenten bei Seiner Durch- 
lauchtigen Hoheit, dem Präsidenten der Republik Mexiko, Ritter des 
rothen Adlerordens dritter Klasse mit der Schleise, Kommandeur erster Klasse 
des Königlich Sächsischen Ordens Alberts des Beherzten und des Herzoglich 
Braunschweigschen Ordens Heinrichs des Löwen und Komthur des Merikani- 
schen ausgezeichneten Guadalupe-Ordens,
	        
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