1856. 31
sonst wegen Gebrechen Bevonmundeter von einem gesetzlichen Verwalter vder Vor-
munde derselben oder für einen solchen bestellt werden, bleiben sportelfrei.
8. 65.
Für den Fall, daß die zu grrichtlichen Abschähungen zugezogenen Taxatoren für
derarkige Geschäfte nicht etwa in sonstiger amtlichen Eigenschaft fixirt oder aus cinem be-
sonderen Grunde zu deren unentgeltlicher Besorgung verpflichtet sind, konnen dieselben
Auspruch auf nachstehende Gebührensätze machen, welche jedoch nicht aus der Sportel-
casse vorgeschossen werden dürfen, sondern von der zahlungspflichtigen Pantei erlegt
werden mũssen.
1) Ass Verichtungsgebühr, mit Einschluß der Versäumniß, erhalten die Taxa-
toren für Abschähungen,
u) welche einen vollen Tag in Anspruch nehmen 1 Fl. 10 Kr. — 20 Sgr. bis
3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr.
ß) wemn sie nicht über sechs Stunden, aber auch nicht unter vier Shunden dauern
35 Kr. = 10 Sgr. bis 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr.
W) wenn sie vier Stunden oder eine kürzere Zeit in Anspruch nehmen 171 Tr.
5 Sgr bis 5214 Kr. = 15 Sgr.
Die Höhe der Gebühren ist mit Rücksicht auf den Stand, die besondere Oualifica-
tion, die Erwerbs- und sonstigen Verhältnisse des Taxators, so wie auf die Anzahl und
den Werth der abzuschätzenden Gegenstände zu bestimmen.
2) Diäten werden nur bei solchen Abschätzungen vemvilligt, welche außerhalb der
Flur des Wohnortes des Schäßers stallsiunden und zwar
a) für einen vollen Tag 35 r= 10 Sgr. bis 2 Fl. = 1 Thlr. 5 Sgr.
h) bei einer Abwesenheit nicht über 6 Stunden 171 Kr. = 5 Sgr. bis 1 Ul.
= 171 Sar.
Die gleichen Rücksichten, welche bei Bestimmung der Verrichtungsgebühren maß-
gebend sind, entscheiden auch hinsichtlich der Bewilligung der Diäten.
3) Für ein nothwendiges Nachtquartier wird ein Drittheil des Diätensatzes, jedoch
nicht unter 171 Kr. = 5 Sgr zugebilligt.
4) Transportkosten werden regelmäßig nicht vergütet. Eine ausnahmsweise
Vergütung findet statt bei solchen Taxatoren, welche nach ihren Berufs= und Standes-
verhältnissen, wenn sie in eigenen Angelegenheiten reisen, ebenfalls besondere Trans-
vortkosten aufwenden würden oder wenn eine unumgängliche Nothwendigkeit des Trans-