312 1856.
M XLVIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 5. September 1856, die weitere Einstellung der Erhebung des Ein-
gangsgolles für Getraide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere Müh-
lenfabrikate betreffend.
Nachdem die nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 26. September v. J. bis
Ende September des laufenden Jahres verfügt gewesene Einstellung der Erhebung des
Eingangszolles für Getraide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und audere Mühlenfa-
brikate, nämlich geschrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, ge-
stampfte oder geschälte Hirse zufolge einer unter den Regierungen der Zollvereinsstaaten
neuerdings fernerweit erfolgten Vereinbarung in Rücksicht darauf, daß wegen ander-
weiter Regulirung der Eingangszölle für Getraide und Mehl vom 1. Januar 1857 an
Berathung unter den gedachten Regierungen gegenwärtig statt findet, bis zum
Schlusse des gegenwärtigen Jahres noch verlängert worden, so wird solches
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 5. September 1856.
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abtheill. der Finanzen.
« Th. Schwartz. *’-o
XILIX Ministerial-Vekanntmachung
vom 5. September 1856, die Ausdehnung der im Handels= und Schifahrts=
Vertrage zwischen den Staaten des Zollucreins und dem Königreiche beider
Sieilien vom 27. Januar 1847 für die directe Fahrt verabredeten Begünsti-
gungen hinsichtlich der Joll= und Schiffahrts -Abqgaben auf die indirecte Fahrt
betreffend.
Das nachstehend in der deutschen Uebersetzung abgedruckte, vom hiesigen Fürstl.
Gouvernement genehmigte Uebereinkommen, die Ausdehnung der im Handels- und
Schiffahrts-Vertrage zwischen den Staaten des Zollvereins und dem Königreiche beider
Sicilien vom 27. Januar 1847 für die directe Fahrt verabredeten Begünstigungen hin-
sichtlich der Zoll- und Schiffahrts-Abgaben auf die indirecte Fahrt betreffend, wird