Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

330 1856. 
I. Classe mit unbeschrankter Befugniß zur Zollerhebung und zum Begleitscheinwechsel 
mit allen zuständigen Vereinszollämtern umgewandelt, gleichzeitig aber das Nebenzoll- 
amt I. Classe am Grenzacher Horn mit dem dortigen Anmeldeposten aufgehoben und 
statt dessen nur ein Nebenzollamt II. Classe errichtet worden, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 21. November 1856. 
Füärstl. Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Schwartz. 
A. fech. 
  
LVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 24. November 1856, den Zurücktritt des Königlich Sächsischen Neben- 
zollamter I. zu Ebmath in die Neihe der Nebenzollämter II. Elasse betr. 
Nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Finanzministeriums zu Dresden 
hat dasselbe beschlossen, das Nebenzollamt l. zu Ebmath, Hauptamtsbezirks Eiben- 
stock, vom kommenden Jahre an mit Rücksicht auf die Verminderung des bezüglichen 
Waarenverkehrs in die Neihe der Nebenzollämter 1l. Classe zurücktreten zu lassen, was 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Rudolstadt, den 24. November 1856. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium, 
Abtheilung der Finanzen. 
Th. Schwar 
A. Hoch.
	        
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