1856. 55
zur Verhandlung kommen, bei denen eine die Zahl „fünf" übersteigende Mehrzahl von
Personen mit gemeinschaftlichen oder gleichartigen Interessen betheiligt sind.
Weigern sich die Parteigenossen, Bevollmächtigte zu bestellen, so werden für die-
selben, nach erfolgter Androhung, Mandatarien von Amtewegen ernannt.
In den Fällen, in welchen einzelne Interessenten, oder mehrere derselben wegen
eines gemeinschaftlichen Interesses von Berollmächtigten vertreten werden, bleibt es
jedoch dem Ermessen der Commission vorbehalten, die Parteien, wo sie es der Förde-
lung des Zweckes angemessen findet, zur persönlichen Abwartung der Termine aufzu-
sordern. "
§S. 24.
Außer dem Falle, wenn eine öffentliche Behörde ihre Mitglieder oder andere
öffentliche Beamte zur Wahrnehmung ihrer Rechte deputirt, brauchen bei den Reguli=
rungen und in der ersten Instanz der Prozesse nur solche Bevollmächtigte zugelassen zu
werden, welche practische Landwirthe sind.
8. 25.
Corporationen und mehrere die Zabl von fünf übersteigende Interessenten können
zwar mehrere gemeinschaftlich bevollmächtigte Deputirte bis zur Zahl von drei stellen,
sie müssen aber ihre Vollmachten unter der Klausel „sammt und sonders“ ertheilen und
— wo dies nicht ausdrücklich geschehen ist — verstehen sich dieselben unter dieser Klausel
von selbst.
8. 20.
Die Erklärungen der Bevollmächtigten oder Stellvertreter dürfen durch Vorbehalt
von Rückfragen bei den Parteien niemals aufgehalten werden und müssen daher Erstere
genau instruirt sein.
Esbleibt jedoch dem Ermessen der Commission vorbehalten, wenn der Fortgang
der Sache darunter nicht leidet, vielmehr eine weckmäßige und gütliche Beilegung da-
durch erleichtert werden kann, den Bevollmächtigten Nachfristen zur andemweiten Insor-
mation und Erklärung zu gestatten.
. 27.
In der Wahl der Beistände sind die Parteien keiner Einschränkung unterworfen;
die Commission kaun jedoch denselben den weiteren Zutritt versagen, wenn sie wahr-
nimmt, daß sie durch Ausstellung unbegründeter Hinderisse, oder sonst das Geschäft
in erschweren suchen, wenn sie sich ein unziemliches Betragen gegen die Conmission zu