Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

40 1857. 
N trag 
zu der besondern protokollarischen Uebereinkunft ##o. Dresden am 
30. Juli 1838. 
Die unterzeichneten bei der allhier abgehaltenen allgemeinen Münz-Konferenz. 
legitimirten Bevollmächtigten für die zum Münz-Systeme des bisherigen 14.Thaler- 
sußes (künftigen 30-Thalersußes) sich bekennenden Regierungen, nämlich für; 
Preußen, Sachsen (Königreich), Hannover, Kurhessen, Sachsen 
(Großherzogthum), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg= Gotha 
(wegen des Herzogthmmes (otha), Braunschweig, Oldenburg und 
Birkenfeld, Anhalt-Dessau-Cöthen, Anhalt-Bernburg, 
Schwarzburg= Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt (wegen 
der Unterherrschaft), Waldeck und Pyrmont, Reupß älterer Linie, Reuß 
jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe 
haben im Hinblick darauf, daß zufolge des Münzvertrages vom heutigen Tage künftig 
in allen Münzstätten der vertragenden Staaten das Pfund (in der Schwere von 500 
Grammen) mit der Eintheilung in Tausendtheile und weiterer deeimaler Abstufung ein- 
geführt werden soll, sich darüber verständigt, daß von der Zeit an, wo diese Einführung 
zu geschehen hat. nachstehende Modisikationen der besondern protofollarischen Ueberein- 
kunft 1006. Dresden am 30. Juli 1818 eintreten sollen: 
1) Da man übereingekommen, daß das 3 Thalerstück ferner nur für das Königreich 
Sachsen in die Charakteristik der Courant-Ausmünzung nach dem 30.Thalerfuße mit 
aufzunehmen sei. so bleibt zrar die Ausmünzung von 3 Thalerstücken noch ferner 
dem Ermessen der Königlich Süchsischen Regierung anheimgestellt; letztere wird jedoch 
dieselben nicht anders ausprägen lassen, als mit: 
einem Durchmesser von 26 Millimeter, 
einem Feingehalte von 667 Tausendtheilen Silber — wornach in 60 r39 Stücken 
das Gewicht eines Pfundes enthalten sein wird — und endlich mit Einhaltung 
einer zulässigen äußersten Abweichung im Mehr oder Weniger von 4 Tausendtheilen 
im Feingehalte und von 8 Tausendtheilen im Gewichte des einzelnen Stückes. 
2) Für das 4-Thalerstück wird 
n) der Durchmesser wie. bisher auf 23 Millimeter; 
5) das Legirungeverhältniß auf 480 Tausendtheile Kupfer zu 520 Tausendtheilen 
Silber — wornach mithin 9.3 Stücke ein Pfund wiegen werden — ingleichen
	        
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