Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achzehnter Jahrgang. 1857. (18)

1857. 69 
können sowohl den Vervaltungsrath, die Generalversammlung und sonstige Organe der 
Gesellschaft gültig berufen, als auch jeder Zeit von den Büchern, Rechnungen, Registern 
und Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht nehmen. 
§S. 46. Die Gesellschaft bleibt in jeder Hinsicht allen, den Bergbau betreffenden 
Vorschriften unterworfen und ist verpflichtet, alle noch von der hohen Landesregierung 
ausgehenden Bestimmungen und Abänderungen dieser Statuten als rechtsverbindlich 
anzunehmen. 
  
Anlagen. 
Formular 4. 
Actie 
der 
Thüringischen Dachschieser= Bergbaugesellschaft. 
Inhaber dieser Actie hat an die Kasse der 2c. Gesellschaft 
Hundert Thaler im 30-Thalerluss 
baar gezahlt und dadurch in Folge der Statuten, denen er durchweg unterworfen ist, 
verhältnißmäßig gleichen Antheil an dem Eigenthum, Gewinnund Verlust der Gesellschaft 
erlangt. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt nur an den Inhaber der Dividenden- 
scheine gegen deren Rückgabe. Die Erneuerung von Dividendenscheinen geschiehr 
gegen Einsendung des betreffenden Talons. 
Nudolstadt, den 18 
Der Verwaltungs-Nath. Der Apministrations-Dirertor.
	        
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