Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

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burg-Lippe), Würktembergs, Badens, des Kurfürstenthumes Hessen, des Großher- 
zogthumes Hessen (einschließlich des Amtes Homburg), der Staaten des Thüringischen 
Zoll- und Handels-Vereines, nämlich Sachsen-Weimar, Eisenachs, Sachsen-Mei- 
ningens, Sachsen= Altenburgs, Sachsen. Coburg-Gothas, Schwarzburg-Rudolstadts, 
Schwarzburg-Sondershausens, Neuß älterer Linie und Neuß jüngerer Linie, Braun- 
schweigs, Oldenburgs, Nassaus und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und die 
Großbritannische Regierung andererseits, sind übercingekommen, festzusetzen, was folgt: 
Da die Jonischen Inseln unter dem Schutze Ihrer Britischen Majestät stehen, so 
sollen die Unterthanen und Schiffe dieser Inseln in den Gebieten der vorbenannten 
Staaten des Zollvereines alle diejenigen Begünstigungen in Handels= und Schifffahrts- 
Angelegenheiten, welche daselbst den Unterthanen und Schiffen von Großbritannien 
bewilligt sind, genießen, sobald die Regierung der Jonischen Inseln eingewilligt haben 
wird, den Unterthanen und Schissen der vorgedachten Staaten des Zollvereines dieselben 
Begünstigungen zu gewähren, welche in diesen Inseln den Unterthauen und Schifsen 
Großbritanniens bewilligt sind; es versteht sich, daß zur Vermeidung von Mißbräuchen 
jedes Jonische Schiff, welches die Bestimmungen der gegenwärtigen Erklärung in An- 
spruch nimmt, mit einem von dem Lord-Ober-Kommissar oder dessen Stellvertreter 
unterzeichneten Patente versehen sein soll. 
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, der Minister-Präsident, Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten Seiner Majestät des Königs von Preußen und der 
außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Ihrer Majestät der Königin des 
veleinigten Königreichs von Großbritannien und Irland am Hose von Berlin, auf 
Grund erhaltener Ermächtigung, die gegenwärtige Erklärung vollzogen und mit ihren 
Wappensiegeln versehen. 
Geschehen zu Berlin den 11. November 1857. 
(eez.) Manteuffel. Blovmsfild. 
(I. S.) (I. S.) 
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