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Artikel 13.
Transit. Verhältnisse.
Hinsichtlich der Berechnung und des Bezuges der Porto= Antheile für Transit=
Leistungen bleiben die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse unter nachfolgenden Be-
stimmungen maßgebend:
1) Diesenigen Strecken, auf denen bisher ein Transit ohne Bezug von Tran-
sit-Porto oder Transit-Vergütung Statt gesunden bat, bleiben bei Er-
mittelung der Einnahmeantheile auch künstig außer Betracht.
2) Diejenigen Strecken dagegen, auf denen bieber das volle Transit-Porto
nach Maßgabe des Vereins-Tarifs bezogen wurde, kommen bei der Taxirung
Behufo Ermittelung des Procent= Saßes nach ihrer Länge in directer Entfer-
nung auch lünftig zu Gunsten der betreffenden transikleistenden Verwaltungen
in Berechnung.
3) Für solche Strecken, auf denen bisher statt des vollen Transit-Porkv nur eine
bestimmte, nach den einzelnen Sendungen bemessene QJnote des-
selben bezogen wurde, ist der Tarirung für die ProcentsatzErmittelung auch nur
diese Quote zum Grunde zu legen.
4) Fürdiejenigen Fälle, in welchen bisher für den Transit Abfindungssummen,
Pauschal-Vergütungen u. s. w. gezahlt worden sind, wird sestgesetzt,
a) daß da, wo der ursprünglichen Bemessung dieser Absindungssummen, Pau-
schal · Vergütungen u. I w. eine bestimm ite Quote des normalmäßigen
Transit P. #t, eben diese Quote für die Taxirung
zum Zwecke der Procenssab . Ermittelung moßgebend ist.
daß bingegen
6) da. wo für die Abfindungssummen, Panuschal= Vergütungen u. s. w. eine solche
nachweisbare Grundlage sehlt, während der Zeit von zwei Monaten
für die auf der betresfenden Strecke transitirenden Fahrpost. Sendungen das
normalmäßige Transit-Porto zu notiren und auf Grund dieser Notizen, resp.
ihrer Vergleichung mit der stipulirten Absindungssumme oder Pauschal-Ver-
hütung, die entsprechende Quote des normalmäßigen Transit= Porko zu er-
mitteln ist.
Die in beiden Fällen eintretende Ermittelung des Verhältnisses ist durch eine
Verständigung zwischen den bei der Benuhung der betreffenden Transit-Strecken