Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

146 1858. 
Artikel 13. 
Transit. Verhältnisse. 
Hinsichtlich der Berechnung und des Bezuges der Porto= Antheile für Transit= 
Leistungen bleiben die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse unter nachfolgenden Be- 
stimmungen maßgebend: 
1) Diesenigen Strecken, auf denen bisher ein Transit ohne Bezug von Tran- 
sit-Porto oder Transit-Vergütung Statt gesunden bat, bleiben bei Er- 
mittelung der Einnahmeantheile auch künstig außer Betracht. 
2) Diejenigen Strecken dagegen, auf denen bieber das volle Transit-Porto 
nach Maßgabe des Vereins-Tarifs bezogen wurde, kommen bei der Taxirung 
Behufo Ermittelung des Procent= Saßes nach ihrer Länge in directer Entfer- 
nung auch lünftig zu Gunsten der betreffenden transikleistenden Verwaltungen 
in Berechnung. 
3) Für solche Strecken, auf denen bisher statt des vollen Transit-Porkv nur eine 
bestimmte, nach den einzelnen Sendungen bemessene QJnote des- 
selben bezogen wurde, ist der Tarirung für die ProcentsatzErmittelung auch nur 
diese Quote zum Grunde zu legen. 
4) Fürdiejenigen Fälle, in welchen bisher für den Transit Abfindungssummen, 
Pauschal-Vergütungen u. s. w. gezahlt worden sind, wird sestgesetzt, 
a) daß da, wo der ursprünglichen Bemessung dieser Absindungssummen, Pau- 
schal · Vergütungen u. I w. eine bestimm ite Quote des normalmäßigen 
Transit P. #t, eben diese Quote für die Taxirung 
zum Zwecke der Procenssab . Ermittelung moßgebend ist. 
daß bingegen 
6) da. wo für die Abfindungssummen, Panuschal= Vergütungen u. s. w. eine solche 
nachweisbare Grundlage sehlt, während der Zeit von zwei Monaten 
für die auf der betresfenden Strecke transitirenden Fahrpost. Sendungen das 
normalmäßige Transit-Porto zu notiren und auf Grund dieser Notizen, resp. 
ihrer Vergleichung mit der stipulirten Absindungssumme oder Pauschal-Ver- 
hütung, die entsprechende Quote des normalmäßigen Transit= Porko zu er- 
mitteln ist. 
Die in beiden Fällen eintretende Ermittelung des Verhältnisses ist durch eine 
Verständigung zwischen den bei der Benuhung der betreffenden Transit-Strecken
	        
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