1858. 197
schlagen eines Stistes nicht geschehen, so ist das frühere Stempelzeichen zu cassiren und
das Gewicht dem Eigenthümer zurückzugeben. Diesem steht alsdann frei, durch eine
aufgeschraubte und gelöthete Bodenplatte die richtige Schwere mit einem kleinen Ueber-
schusse herstellenzu lassen und das Gewichtstück demnächst wieder zur Aichung zu bringen.
— Die kleinsten Gewichtstücke (Cent, Korn), wenn sie zu leicht geworden, sind jedenfalls
durch neue zu ersehen.
8. 37.
Uebrigens sind die Gewichtstücke vom halben Pfunde abwärts bis zu einem Lothe
für den gemeinen Verkehr als hinreichend genau anzusehen, wenn die Abweichung
von dem Normal-Gewichte
bei dem 1 Pfundstücke nicht übersteigt 5, Korn
1 3.
* » 4 « « « -
»» 10 Lothstücke . *l 3, 5
% „ 5 7“ 5 ½ 2% 5,
„ „ 3 *. » » 1. u
"„ „ 2 « « « l-. »
1 « « o-«
Fur kleinere Gewichtstücke, als die hier genannten, läßt sich die Fehlergrenze in
Zahlen nicht mehr angeben. Bei den Einsatzgewichten hat man indessen darauf zu sehen,
daß diejenigen Stücke, welche zusammen ein Loth wiegen müssen, einzeln genommen
Möglichst richtig sind, ihr Gesammtgewicht aber von der ihnen zukommenden Sollschwere
um nicht mehr abweicht, als vorstehend für 1 Loth angegeben ist.
8. 38.
Als Decimal-Gewichte zum Gebrauche bei Brückenwaagen sind gestattet
für Lasten von: die Gewichtstücke:
1 Centner 10 Pfund
1 7“ 9 9 . . 5 14
20 Pfund 2 „
10 1 „
5 « ...-15 Loth
1,,....3»
2020th....2»
10 1
7