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IX. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, vom 12. März 1858,
beireffend die Ertheilung eines Privileglumo auf cinen von Nobert Alfred
Wright und Louis Jules Fonché zu Paris neu erfundenen Apparat
zur Hervorbringung chemischer Zersetzungen.
Auf Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht Höchsten Besehl ist den Herren Robert Al-
fred Wright und Louis Jules Fouché zu Paris auf den von ihnen neu ersundenen
Apparat zur Hervorbringung chemischer Zersetzungen, ohne daß jedoch Jemand in der
Benutzung etwa schon bekannter Vorrichtungen und Präparate beschränkt sein soll, ein
Privilegimm auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Bereich
des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne ihre Zustimmung
Niemand befugt sein soll, den gedachten von ihnen ersundenen Apparat in den hiesigen
Fürstlichen Landen einzuführen und in Anwendung zu bringen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zubetrachten, wenn die Ausfüh-
rung und Anwendung der fragl. Erfindung im hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen wird. Auch wird die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im
Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums
vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zoll-
vereinsstaaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
Das unterzeichnete Fürstl. Ministerium macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öfsentlich bekannt.
Nudolstadt, den 12. März 1858.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung des Innern.
Scheidt.
Verninger.