1858. 2
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Schhsles Stüch vom Jahre 1858.
XIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 25. März 1858, die Erhebung der Großherzoglich Sächsischen Steuer-
reteptur zu Apolda zu einem Steucramte mit erweiterten Abfertigungsbefug-
nsssen betreffend. "
NachcinekMitthciltmgdesGkoyherzoglcchcachnschen«StaatsiMinistekiInnswird
diczcithckigcStcnmeccptukzuApoldavoiu1.künftigenMonatcsanzueinemStcucrs
amte erhoben und demselben
a) die Befugniß zur Erledigung von Begleitschein 1 über wollene Garne und über
wollene bedruckte und unbedruckte Strumpswaaren,
5) die Befugniß zur Erledigung von Begleitschein II, und
W) die enveiterte Besugniß zur schließlichen Abferzigung ausländischer, auch über
15 Pfund wiegender, mit vollständiger Declaration, Grenzabfertigung und
Krenzamtlichem Verschlusse eingehender Poststücke ohne Concurrenz des Bezirks-
Ober-Controleurs,
4) nächst Belassung aller sonstigen, der jetzigen Stenerreceptur verliehenen, Amts-
befugnisse beigelegt werden,
was hiermit zur öffentlichen Kenntmiß gebracht wird.
Rudolstadt, den 25. März 18568.
Färstl. Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Th. Schwarß.
h Schwarb A. Kech.
Aucgedeben in Rubolstadt den 3. April 1858.
Fordl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XNIKX. 6