Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

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18509. a 
Die Anmeldung der Forderungen und die hierdurch entstehenden Ver- 
haudlungen werden nach der Größe der Forderungen besonders berechnet. 
Bekanntmachung einer anderen Behörde, für den Anschlag derselben, 
einschließlich der Affixions- und Refixionsregistraturen 35 Kr. = 10 Sgr. 
Berechnungen, insofern sie nicht Theil einer Handlung sind, für welche be- 
reits ein besonderer Ansatz aufgestellt ist, von jeder Seite 35 Kr. = 10 Sgr. 
Distributionspläue im Concurse bis zu 14 Fl. = 8 Thrr. 
Kostenrechnungen, und zwar fsür jeden vollen Gulden bez. Thaler des 
Gesammtbetrags, jedoch mit Ausschluß der baaren Verläge, der Separat- 
Vebühren und der für Rechtshandlungen bestehenden Aversionalsätze 
4 Kr. resp. 2 Sgr. bis höchstens 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr. 
im Ganzen. 
Berichte ohne Unterschied gr jede Seite 18 Kr. resp. 5 Sgr. 
edoch nicht unter 35 „ = 
Bescheinigungen und Zeugnisse, 2 die kein besonderer Ansatz vorge- 
schrieben ist, 35 Kr. = 10 Sgr., 
wenn ∆ nicht mehr als eine Seite füllen, für jede weitere Seite 
Kr. resp. 5 Sgr. 
Die vorbereitenden Handlungen werden, wo nichts Anderes bestimmt 
ist, besonders liquidirt. 
Besichtigungen siehe Protoko 
Bestellungsscheine der —nQ Abwesenheits-Vormünder, Erb- 
schaftsvertreter, Sequester, Contradictoren und –!bls 
Fl. 45 Kr. = 1 Thlr. 
andere a cesce * Kr. = 10 Sar. 
Cireular s. Ladu 
Depositenschein s LinpIangsbcscheiniqtth 
Distributionsplänes.Bekcchmmgen. 
Edictalladung s. Ladungen. 
Eidedabnahme s. Prototoll. 
Eidesformeln, einschliehlich der zweimaligen einschit 
r. 10 Sgr. 
bis 1 Fl. 2 — 1 Thlr. 
Für weitere Reinschriften werden blos Copialien berechnet.
	        
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