Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

40 1859. 
16) Empfangsbescheinigungen und Depositenscheine 18 Kr. resp. 5 Sgr. 
bis 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr. 
Entscheidungen s. Ausfertigung, Protocoll, Rescript. 
Cntsiegelung fI. Protocoll. 
Justification s. Nevision. 
Kosteurechnung s. Berechnung. 
17) Ladungen, mündliche, von jeder Person 10 Kr. resp. 3 Sgr. 
18) Ladungen, schriftliche, zum Vortrag, insbesondere zum Versuch der Güte, 
sowie Ladungen der Zeugen und Sachverständigen 18 Kr. resp. 5 Sgr. 
19) Ladungen, mittelst Umlaufs, Circulaxs, bis 1 san, herso 
20 Sgr. 
für jede weitere Person ## g b. 3 Sgr. 
20) Ladungen, Edictalladungen und Subhastationspatente, euileglch 
der Affigions- und Refirions. Puegseaun 
20 Kr. = 1 Thlr. 10 Sgr. 
alin. 2 der Nr. 8 sindet auch hier nnn e 
Ladungen f. Behändigung. 
21) Protocolle über eine Vechendtung mit Inbegriff aller dabei vorkommenden 
Handlungen, wie der Eidesabnahme, des Zeugenverhörs, einer Besichtigung, 
Ver- und Entsiegelung, 
bei dem Einzelrichter 35 Kr. = 10 Sgr. 
bei einem Collegialgerichte 1 Fl. 10 Kr. = 20 Sgr. 
Wird eine Enlscheidung dabei enheilt oder dauert die Verhandlung länger 
als eine Stunde oder enthält das Prototoll mehr als einen Bogen, 
beim Einzelrichter 1 Fl. 10 Kr. — 20 Sgr. bis 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr. 
beim Collegialgerichte 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr. bis 7 Fl. = 4 Thlr. 
jedoch Publikationstermine nur 35 Kr = 10 Sgr. 
Eine Niederschrift über eine vor= und nachmittägige Verhandlung in einer 
und derselben Sache ist als ein Protocoll zu betrachten. 
22) Randbeschlüsse, welche eine außerdem unvemieidiiche — 
vertreten 18 Kr. resp. 5 Sgr. bis 
Alle anderen Nandbeschlüsse sind frei, S biieenigen, vahe 
Instructiouen an Subalteme cksichtiich der Führung und Jorkegung von 
Acten, weg 9 der u. s. w. enthalten. 
J 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.