1859. 63
. Manns-PS
dchltcmdchahl-(Advptivs)Eltern,unddemWahls :
(Adoptiv.) Kinde oder den Abkömmlingen des letztern 845 5 —
bis
35——920—
14) Dispensation von Beibringung der Teslimonin imegritalis (510— 2—
i 0.30 6 —
15) Gestattung eines Begräbnisses außer der gesetzlichen Beit ab 30— 1— —
Bemerkungen. Wenn nach gehörig stattgehabtem arhart -
dem Gesuche um Gestatlung der Haustrauung (zub 95
los Krankbeit 2c. die Veranlassung giebt, so ist der Snsnulh 1
liche ennchtim. inen Gesuche zu entsprechen. In den Fäl-
len sub. 1. 2. J. 7. S. 10. 11. 15. ist der Superintendenk er. .
ihltgt Wunauon zu ertheilen. bat aber dem Consi-=
sorinmaleh ald Anzeige zumachen. In den Fällensuh 323. 1
5. 2. 1 I. hat das Consistorium die Diopensation zu er- s .
theilen. Jndanållcnsulkdst1:1.l)abenWikUnsSkllIst 1
die Dispensation nach Auhörung des Consistoriumc zu erthei-
l
·
len vorbehalten.
ie Diopensations · Summe wird, soweit eingenngsternn , ;
her Ansatz vorgeschrieben ist, einerseits nach d I
Mmögen der Betheiligten, andererseits nach den *— be- 1 1!
messen, durch welche die Sdn bedingt ist. « *)-“
Die Hälfte der Dispensations-Gelder wird an die oberherr- 1
schaftliche resp. unterberrschaftliche Waisenhanscasse abgege-
ben, die andere Hälste bei der Pensionscasse für Geistliche
verrcchnet. 1
Außer dem Ausatze der Diepensations-Gelder sind in den
Fällen, in welchen der Superintendent die Dispensa-
tion ertheilt, für denselben noch . 52 15
und in den ũbrigen Fällen fuͤr die P Grasss se der Geijlich 52 15—
145— 1——
anzusetzen. 11 1
16) Gcuhe für die Odinabion *5 x 1
u. der Geistlich - 1215— 171——
b. der hiltaen henersife 515 —3——
17) Gebühren für die Vocation der - Penstonscasse . 4J0—— 215—
18) Gebühren für Einfihmg eines Geistlichen i
a. der geistlichen Penslonscasse . 1030-—— 6——
b. dem Ginrrunaheemntondeaen . .7--«.-4-.«..