Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

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her in dem Protocolle stets zu bemerken. Wird dies unterlassen, so werden nur halb- 
tägige Diäten vergütet. 
Wird die Expedition erst Nachmittags begonnen, dauert jedoch den andern Tag 
noch fort, so passiren für den Nachmittag gleichfalls nur halbtägige Diäten. Dauert 
die Abwesenheit zwar über Nacht, jedoch nicht über Mittag des andemn Tages, sowird 
auch für den letztern die Hälste des Diätensatzes für einen Tag berechnet. 
In Fällen, wo eine Expedition, wenn gleich erst am späten Abend begonnen, über 
Mitternacht hinaus dauert, doch so, daß noch in derselben Nacht vor 6 Uhr Morgens 
zurückgekehrt wird, findet ein ganzer Tag Diäten, aber keine Vergütung für Nachtquar- 
tier statt 
Werden mehrere auswärtige Amtshandlungen in verschiedenen Angelegenheiten, 
für deren jede die Kosten besonders zu berechnen sind, dergestalt vorgenommen, daß der 
Commissarius oder die Commission nicht erst nach Beendigung einer Amtshandlung nach 
Hause zurückkehrt, so * die Diäten unter die verschiedenen Angelegenheiten verhält- 
S. 79. 
Die Diäten des §. 76. erhöhen sich bei Verschickungen in das Ausland, wobei 
übernachtet werden mußh, um die Hälste. Dasselbe gilt bei Dienstreisen von der 
brherrichftt in die Unterherrschast oder umgekehrt bei den Dienerclassen A#l bis V. 
im S. 7 
S. 80. 
Aer den Düten können nochi in Ansah gebracht newden- 
76 unter Môlbis VI 
doch ** Vorbehalt der ucksichtlich einzelner Dienerclaff en des Forstpersonals) 
bestehenden besondern Bestimmungen; 
2) in Fällen wo übernachtet werden muß, die unwermeidlichen Auslagen 
für Wohmung= Haeihmg und Beleuchtung, sowie für Trinkgelder von den Dienststellen 
im §. 76 nter I und Il. 
Wohunnynteryuachtinchaßhefen Heitung, Licht, Trinkgelderwird den Diener- 
classen III und IV mit 1 Fl. 10 Kr = 20 Sgr, den Dienerclassen V und VI excl. der 
Kreisthierärzte mit 521 Kr. = 15 Sgr. und den Dienertlassen VII bis IX mit 173 Kr. 
-5 Sgr. vergütet. 
3) zueschtich? #an Dienercasen im 8. 76 unter l und Il fũr einen Bedienten täg- 
lich 56 Kr. = 16
	        
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