1861. *
C. Fahrpost.
Art. 52.
erntinsch ajlliches Korto. Die sämmtlichen Vereinspostbezirke stellen auch bezüglich der
Vereins-Fahrpostsendungen ohne Rücksicht auf die Gebielsgrenzen Ein ungktheiltes
Postgebiet dar.
rt. 53.
Vereins-Fahrpostsendungen sind solche Fahrpostsendungen,
bei denen der Ausgabeort und der Bestimmungsort in verschiedenen Vereinspostbezirken
liegen.
Bei Sendungen aus und nach fremden, zum deutschen Postvereine nicht gehören-
den, Staaten wird dasjenige Postgebict, welchem die Sendung unmittelbar vom Aus,
lande zugeht, als Postgebict des Ausgabeortes, und dasjenige Postgebict, von welchem
die Sendung unmittelbar an das Ausland ausgeliesert wird, als Posigreiet des Be-
stimmungsortes angesehen.
Fahrpostsendungen, welche in unmittelbarem Wechselverkehre zwischen einer Grenz.
postverwaltung und dem Vereins-Auslande vorkommen, gehören nicht zu den Vereins-
sendungen.
rt. 54.
Uoitobetechnung. Das Porto für alle im Vereinsverkehre vorkommenden Fahrpost-
sendungen wird nach der geradlinigen Entfernung hrischen Abgangs= und Bestimmungs-
ort, ohne Nücksicht auf die Spedition, in . Summe berechnet.
rt.
9Aserung der Die Entfernungen bis einshhiegü 20 Meilen werden unmitlelbar
6. mliclnungen
von Ort zu Ort gemessen.
Bei größeren E ntsernungen. erfolgt die Messung nach den Mitkelpunkten von Qua-
draten, deren Seiten je einer Länge von 4 Meilen entsprechen.
Alle in demselben Quadrate gelegenen Orte haben die Taxe des Mittelpunktes.
Die von Quadralseiten durchschnittenen Postorte werden dem östlich, südlich oder
südöstlich angrenzenden Quadrate zugezählt.
Für den Vereins-Fahrpostverkehr mit dem Vereins-Auslande gelten hinsichtlich der
Messung und der Berechnung der Taxen die in den Verträgen vereinbarten Grenzpunkte,
beziehungsweise die Mittelpunkte der Quadrate, in welchen dieselben liegen.
abivositaui. Fuͤr jede Fahrpostsendung wird ein., Gewichtporto, und bei Sendungen
mit derlarirtem Werthe außerdem ein Werthporlo berechnet.