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den Schuldner, soweit es thunlich, sofort zu benachrichtigen; bei Unterlassung der An-
zeige ist er zum Schadensersatze verpflichtet.
Art. 312.
Durch die vorhergehenden Artikel werden die den öfsentlichen Pfandanstalten,
Kreditinstituten oder Banken durch Gesetze, Verordnungen oder Statuten verliehenen
besonderen Rechte in Betreff der Bestellung oder Veräuherung von Psändern nicht
berührt.
Ingleichen ist durch die vorhergehenden Arkikel nicht ausgeschlossen, daß die Be-
stellung oder die Veräußerung von Faustpfändern unter Kaufleuten für Forderungen
aus Handelsgeschäften rechtsgültig geschehen kann, wenn dabei die in den einzelnen
Staaten für die Bestellung oder Veräußerung von Faustpfändern geltenden Beslim-
mungen beobachtet werden.
Art. 313.
Ein Kaufmann hat wegen der fälligen Forderungen, welche ihm gegen einen
anderen Kaufmann aus den zwischen ihnen geschlossenen beiderseitigen Handelsgeschäften
zustehen, ein Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht) an allen beweglichen Sachen
und Werthpapieren des Schuldners, welche mit dessen Willen auf Grund von Handels-
veschäften in seinen Besitz gekommen sind, sofern er dieselben noch in seinem Gewahrsam
hat oder sonft, insbesondere vermittelst Konossemente, Ladescheine oder Lagerscheine,
noch in der Lage ist, darüber zu verfügen.
Dieses Recht tritt jedoch nicht ein, wenn die Zurückbehaltung der Gegenstände
der von dem Schuldner vor oder bei der Uebergabe ertheilten Vorschrift oder der von
dem Gläubiger übernommenen Verpflichtung, in einer bestimmten Weise mit den
Gegenständen zu verfahren, widerstreiten würde.
Art. 314.
Das in dem vorhergehenden Anriikel bezeichnete Zurückbehaltungsrecht besleht
umter den dort angegebenen Voraussetzungen selbst wegen der nicht fälligen Forderungen,
1) wenn über das Vermögen des Schuldners der Konkurs eröffnet worden ist, oder
der Schuldner auch nur seine Zahlungen eingestellt hat;
2) wenn eine Execution in das Vermögen des Schuldners fruchtlos vollstreckt oder
wider denselben wegen Nichterfüllung einer Zahlungsverbindlichkeit die Voll-
streckung des Personalarrestes enwirkt worden ist.
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