Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1863. (24)

1863. 67 
solches mit dem Zollsaze von 11 Thlr. = 19 Fl. 15 Kr. pro Zentner nach Tarifposicion 
II. 25. p. zu belegen ist. 
7) Lithographirsteine, vohe sind der Position I. 27. (wie roher Alabaster- 
Marmor u. s. w.); 
Litbographirsteine, geschliffene aber der Position II. 33. Anmerkung (wie 
feine Schleif- und Weßsteine) zugewiesen. 
8) Parquettafeln, mit oder ohne eingelegte Arbeit oder Mosaik, wenn sie 
gefärbt, gebeizt oder polirt sind, sind auf Position II. 12. c. und Parquettafeln blos 
roh vorgearbeilet, auf Position U. 12. Anmerkung zu c und h des Vereinszolltarifs 
vewiesen. 
9) Vegetabilisches Pergament--Papier, welches durch Behandlung ge- 
wöhnlichen Papiers mit Schwefelsäure u. s. w. bereitet wird und sich von Pergament- 
papier aus thierischen Stoffen durch den eigenthümlichen Geruch des letztern beim 
Verbrennen unterscheidet, ist der Position II. 27. b. des Zolltarifs zugewiesen. 
10) Bei dem Artikel „Pflüge“ ist nach Absatz 2 als Absatz 3 noch beizusetzen: 
„andere, aus verschieden tarifirten Materialien gefertigte, wie Maschinen“. 
11) Die Piassawa-Stengel (hölzige Rippen der Blätter und Blattstiele der 
Piassawa-Palme) sind unter die zollfreien Artikel verwiesen, welche im gegenwärtigen 
Zolltarife unter Posttion II. ö. o. sich aufgeführt finden. 
12) Die Fassung des Waarenverzeichnisses bei dem Artikel „Platten von 
Marmor“ ist in folgender Weise abgeändert worden: 
Platten von Marmor rc., rohe, siehe Steiue- 
Platten von Marmor, geschliffene oder polirt 
n) mehrseilig polirte von einer Uunge unter 24 Zoll Preußisch, Position 
II. 33. b. 
b) andere, Position II. 33. Anmerkung. 
13) Speckstein, roher und gemahlener ist gleich dem Talk auf Position I. 7. 
verwiesen. 
14) Tabakspfeisenköpfe, irdene, ohne Unterschied, ob sie einfarbig oder 
weiß, oder bemalt, bedruckt, vergoldet oder versilbert 2c. sind, sind allgemein gleich 
den irdenen Tabakspfeisen und Tabakspfeifenabgüssen zu Position 1I. 36. b. klassifizirt. 
Tabakspfeifenköpse von Fayence, bemalt, versilbert, vergoldet u. s. w. sind hier- 
durch nicht berührt. 
15) Telegraphenkabel, bestehend aus schwachen, von Gutta-Percha einge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.