1866. 5
6) Verfahren bei der Absteckung eines Gebäudes auf der Baustelle; Einrich-
tung der Lehren, Stichmaaße und Eintheilungslatten, Aufstellung der
Gerüste;
7) Berechnung der erforderlichen Stärke der Mauern nach Maßgabe ihrer Höhe;
8) Regeln für die Zubereitung und Aufstellung der Lehrbögen, für die Dicke
der Gewölbe und der Widerlager;
9) Angabe der Verbände bei Mauern von natürlichen Bausteinen und Mauer-
ziegeln, bei Schornsteinen, Feuerungen, Nauchmänteln, Gewölben, scheit-
rechten Bögen und Stichkappen;
10) Versahren bei der Anfertigung gerohrter Decken, gemauerter und anderer
Gesimse, Einrichtung der Chablonen;
11) Eindeckung der Ziegeldächer, Dachluken, Rinnen, Hohlkehlen, Forste und
Grate;
12) Behandlung der Werkstücke bei den üblichen Arten der Bearbeitung, Nück-
sichten, welche hierbei und bei dem Versetzen von Werkstücken auf die natür-
liche Lage des Steines zu nehmen sind; Eigenschaften der zu Werkstücken
gewöhnlich verwendeten Steine und Verhalten derselben unter der Einwirkung
der Kälte und Wärme, der Nässe und Trockenheit; Mittel zur Entdeckung
verborgener Fehler an äußerlich fehlerfrei erscheinenden Steinen und zur
Mmöglichsten Beseitigung solcher Fehler; Angabe des Verfahrens bei dem
Austragen der Lehrbreter zu den Gewölbesteinen und ähnlichen Bausteinen;
Kenntniß der zum Transport und zum Heben der Werkstücke erforderlichen
Vorrichtungen; Verfahren bei dem Vermauern, Versetzen, Vergießen, Ver-
klammern und Verdübeln der Werkstücke, Zusammensetzung und Zubereitung
des Verbindungsmaterials;
13) Versahren bei der Anfertigung gemauerter Brunnenkessel;
14) wie S.7 sub 15;
15) wie S. 7 sub 16.
S. 9.
Die Examinatoren sind weder zur Beobachtung der Reihenfolge der vorbezeichneten
Prüfungsgegenstände (§. 7 und 8) noch zur Erschörfung derselben verpflichtet. Es
steht ihnen frei, auch auf andere verwandte Stoffe die Prüfung zu erstrecken; nur müssen
die ausgewählten Gegenstände innerhalb der Grenzen landesüblichen Verfahrens und
landkundigen Materials liegen und in die Kategorie der oben bezeichneten Fragen fallen.