Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1867. (28)

1867. 165 
Muster III. 
(Uniat) dessen genaue Ueberen. 
gusmag. mit dem bP ½ 
bescheimigt wird stenthum 
Schnuntu= ( g ) Rudolstadt. 
Begleit V7. #h ein 1. 
über inländisches - für welches die Steuer nicht entrichtet ist. 
Ausfertigunge - Amt: Empfange-Amt: 
meldete heute dem 
unterzeichneten ue an, die nachstehend verzeihuete Salzmenge durch 
wohnhaft zu versenden zu wollen und soll der Ausgang aus dem 
JZollvereinsgebiete über das Aiter mt zu 
erfolgen. 
Der Kolll 
  
. An des legten Ver- 
Salzgattung. ahl und An *— Brutto-Gewicht.] Netto- Gewicht. 1 Ws 64 8 
—— uns. Cu. Lid.#u. usd. 
  
.Salz. 
  
  
  
  
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aber-uman .. 
, lmspbnmu aus diesem von verlangten 
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Ptts die Verpflichtung, die obige Salzladung mit hegenwärtigem Begleitscheine 
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Amte zu in unverändertem Zustande und mit unverletztem Ver- 
schlusse zur Revision zu Leuen oder stellen zu lassen, ingleichen für den entsprechenden 
Betrag der Salzsteuer zu haft 
Diese Verpilichtungen ehe en nur dann, wenn durch das oben bestimmte Amt be- 
scheinigt sein wird, daß denselben völlig genügt sei. 
Für die vorstehend angegebene Ver- 4 übernehme diesen Begleitschein 
Vlichtung ist und mit demselben die vorstehend angegebenen 
Schorhei beleistet. Verpflichtungen. 
len „ 
Unterschrift der Bürgen: « »Un— ist- 
Unterschrift des Pratrishem-Enrohewte 
fuuslliches Sahz. Steuer- Am. 
(Stempel.)
	        
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