Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1867. (28)

1867. 167 
Muster IV. 
(Unikat) dessen genaue Ueberein. 6 M 
stimmung mit dem 52 
bierdurch bescheinigt wird. 
" thum 
Scwupturk | ) Mbolstadt. 
Begle chein II. 
über inlänhischts, zur Erhebung der S#stuer versendetes Salz. 
Ausfertigunge- Amt: Empfangs-Amt: 
wohnhaft meldete heute dem 
unterzeichnelen Amte die s —ot Salzmenge ½ Versendung durch 
ubast i wohnhast in 
  
Salzgatiung. Jahl und snna. Brutto, Gewicht.Netto: Gewicht.] Betwag der Sahzsteuer. 
— ung. —————————u————.—22711 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
mit dem Ankrage an, den oben angegebenen, durch specielle Verwiegung des Salzes bier 
ermiltelten Steuerbetrag mit 
  
bei dem * einzahlen zu lassen 
Gegenwärtiger Begleitschein muß bis zum dem vorgenannten Amte mit der 
gestundeten Steuer-Summe eingehändigt werden. 
Der gestundete Steuerbekrag ist übernehme diesen Vegleitschein und mit 
gestellt worden und soll hier demselben die vorstehend angegebenen Ver- 
ningetogen werden, wenn der Vegleikschein bis pflichtungen. 
nicht erledigt zurückgekommen ist. den u 
u 18 
iershrisi des Bürgen: Unterschrift des Begleitschein-Ertrahenten: 
len 8 
Furslliches Sabz.Steuer-Amt. 
(Stempel.)
	        
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