Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

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2. 
3. 
1868. 189 
Inhats Uebersicht. 
Einer Anschit. 
Von den RNechten am Wasser im Allgemeinen. 
I. Geschlossence Wasser. 
Eigenthum an demselben. 
Quell-, Teich= und Vrunnenwasser. 
Wasserbenutzung bei Nolbständen. 
II. Kießendeo Wasser. 
  
I) Abflüsse des geschlossenen Wassers; Regen-«, Schnee- und Caualwasser. 
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10. 
11. 
12. 
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19. 
21. 
22. 
z. 23. 
Befuguisse hinsichtlich der Abslüsse und der Anlegung von Buunnen. 
Nachbarrechtliche Bestimmungen. 
Canalwasser. 
Abweichung durch Vertrag und Verjährung 
Enteignung des Wassers in den Fällen vos &. 5 und 7. 
Competenzvorschriften. " 
.2)Flüfcnad 
Wohlerworbene Rechte. 
Rechte der Anlieger und Hinterlieger. 
Gemeingebrauch. 
Benutzung bei Nothständen. 
Beschränkung beie Nochsnder. 
Provisorische Anordnungen. 
Rechte der gegennberllegenden Uferbositzer. 
Allgemeine Voraussetzungen für die Wasernutzung. 
Zurückführung des benutzken Wassers 
echte der Hinterlieger. 
Abtretung von Nasiernuzungsrcchen wegen Mchtgebrauchs. 
loncureng von Ansprüchen: auf Wassernutzung. 
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Austene Berechtigungen der usereigenthumer.
	        
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