Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

200 1868. 
M. XXVII. Bekanuntimachung 
der Fürstlichen Regierung vom 25. Febrnar 1868, die Ertheilung eines Privi- 
legiums für Wirth & Co. in Frankfurt a. M. auf einen verbesserten 
RNommingerschen Kessel betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimt ist der Firma Wirth & Co. in Frank- 
furt a. M. für die HH. Peter Corfritz Möller und Ferdinand Walter in Leiyzig ein 
Privilegium auf einen verbesserten Nommingerschen Kessel in der durch Beschreibung 
nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den 
Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne ihre 
Zustimmung Niemand besugt sein soll, den erfundenen Apparat herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
meldung der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit der Ersindung im Sinne der nach 
der Bekanntmachung des vormaligen F vom 12. Apiil 
1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Vollvereinsstaaten zu 
beobachtenden Grundsäße ausdrücklich vorausgesetzt. 
Die unterzeichnete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung 
hiermit öffentlich bekannt. 
. Rudolstadt, den 25. Februar 1868. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Vertrab. 
  
XXVIII. Ministerial-Bekauntmachung, 
die Ermäßigung der Controle-Gebühr für das zu landwirthschafrlichen Iwecken 
bestimmte Salz betreffend, vom 28. Februar 1868. 
Die nach der Ministerial-Bekanutmachung vom 24. Jannar d. J. (Ges. Samml. 
vom laufenden Jahre, S. 83) unter Zifser 4 auf 7 Kr. — 2 Sgr. für den Zentner 
steuersreien Salzes sestgesetzte Controlegebühr wird für dos zu landwirhschaft-
	        
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