1868. 237
Berlin, des geschäftsführenden Ausschusses zu Berlin, der Zweigvereine
und der Stiftungs-Commissarien:
L# untereinander oder
#. im Verfehr mit Staats= oder Bundesbehörden oder
y. an Privatpersonen;
b) Geldbeitrãge, welche von Privatpersonen an die zu u) genannten Stif-
tungsorgane gesandt werden;
2) der Vaterländische Frauenverein und »-»
3) der Preußische Verein zur Pflege im Felde zunden #e
verwundeter und erkrankter Krieger "
a) Correspondenz-, Schristen und Actensendungen in allgemeinen Angelegen-
heiten des Vereins unter Beschränkung des Gewichts der Packetsendungen
auf 20 Pfund mit jeder abgehenden Post;
h) Geldsendungen des Vereins und feiner Organe, soweit die Gelder den
allgemeinen Zwecken des Vereins entsprechend verwendet werden sollen,
) Geldbeiträge, welche von Privatpersonen an den Verein oder seine Organe
gesandt werden;
die Allgemeine Landesstiftung National-Dank für Vetera-
nen in Berlin, und zwar deren Verwaltungsorgane: das Curatorium in
Berlin, die Regierungsbezirks-Commissariate, die Kreis-Commissariate und
die Local-Commissariate, für:
u) Correspondenzen der Verwaltungsorgane untereinander oder mit Staate-
oder Bundesbehörden;
5) Geldsendungen:
. der Hauptkasse zu Potödam oder des Curatoriums an andere Verwal-
tungsorgane oder an Veteranen,
P. der Verwaltungsorgane untereinander,
F. der Kreis-Commissariate an Veteranen,
. an das Curatorium oder die Hauptkasse:
JP) die von Verwaltungsorganen abgesandten Streif= oder Kreuzband Sen-
dungen mit gedruckten oder lithographirten Circularien oder Exemplaren
des Stiftungsorgans „Der National-Dank." ·
Mit Ausnahme der zu c) erwähnten Zeitschrift sind alle Sendungen,
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