1868. 287
mit Zuschle
h) von ledigen Grundslücken und Wohn- * *½6% ISu. FEO
hünsern 3n »
beitloncrslonMcktmtlslllckcnclc.jc 10 3
bei mehr uls 10Crundsiücken elc. von
den übrigenie – *-
bei mehr als 20 Geundalikonch. von
dem 21. und den lolgenden nur je 1— 4—1 1)
5) In Finanzsachen.
S. 66.
1) Bei Pachtverlrügen mil einer jührlichen Puchsumme
Mn) von 17 Fl. 30 Kr. = 10 Tlür bis 105 Fl. = 60 Thlr. werden nur die
orWwuchsenden Copialgebühren berechnet,
b) von 105 Fl. = 60 Thir. bis 525 Fl. = 300 Thlr. 2 Procem von der
Puchlsumme über 105 Fl. = 60 Thlr.,
) von 525 Fl. = 300 Thlr. bis 1050 Fl. = 600 Thlr. uusser dem Spor-
lelsalze umter b) 3 Procem von der Puclusumme über 525 Fl. = 300
Thlr. und
d) von 1050 Fl. = 000 Thlr. nufwürts ausser den Sporiclsmazen unter hb)
umd) Procent von der Pachlsumme über 1050 Fl. = 600 Thlr.
Ausserdem werden no Waisenhnusgebühren bei den Pachtvertragen
unter a) 35 Kr. = 10 Sgr.
„ b)... 1 Fl. 45 Kr. = 1 Thlr.
„ c). 3 Fl. 30 Kr. = 2 Tlr
i . Fl. — Kr. 4 Tuülr.
und obensoviol un bievorgohllhren erhoben. Dugegen sind hei den Sültzen unter b.
c. und d. dio Copiulgehlhren mit inbogriffen. 4
Erreichn dus jülliche Pachugeld nicht die Summe von 17 Fl. 30 Kr. = 10 Thlr.,
so kommen keineblei Sporleln und Gebühren in Ansalz.
Der einzeine Sporielbeirug wird dadurch ermilelt, duss der nuch der jülmlichen
Pachisumme gelundenc Procenlsalz mit der Anzuhl der Pachtjahre mulliplicirt wird.
% Grten vom 5. Mai 1865, Art. 17.