1868. 280
mit Zuschlag
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Fur jede hinzukommende Maahe von der 10ten.“ æ vu
20 sten s-
Fuk jede hmzukommendc Maaße von der 20 *-
bis 50 sten
Für jede binzukommende zmi von der 50 sten
bis 60 sten
Bei Muthungen auf mehr alde eine Fundgtube und
zwei Maaßen sind noch 5 Sgr. für den Lehubrief und J I
11 Shr. 3 Pf. für das Freifahren zu entrichten. " -
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cc. Für under bergbauliche krenen von . ,
1 Fundgrube und 2 Maaßen . 630—322—945—518—
Für jede weitere hinzugemuthete Maaße 260 7 639 113
Wird auf Antrag des Bergunternehmers eine Dienst-
reise eines Bergbeamten außer den gewöhnlichen Revi-
sionen nothwendig, so hat derselbe die nach Abschnitt
V. zu berechnenden Diäten und Transporkkosten zu
vergüten. "
c. Für einen Gewährschein
d. Für Aufnahme eines Vertrags und dessen Confir-
mation inel. der Eintragung ins Gegenbuch ohne
Rücksicht auf die Größe des Vertraggs 11
c. Für die Verpflichtung von Schichtmeistern, Stei-
gern, Auflädern und Ziehen. 110 20—145— 1
Außerdem, wenn die Vorpslichtung durch Fünl-.
liches Berzgericht geschieht, an den Vergrichter145—12 415
Für die Verpflichtung eines Grubenofficianten in «
F. Unterherrschaft 125—2(
I. Bei snahne eines rZ in die T 3
schaft 1
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Geseu rom 5. Mal 1805, Au. 18 K 4. Die heslmmong unter 5, dass in Fü#r#s#. Upterhestschaft #ue
wen-hüpon bei gelegeniepter Anvesenbeit eines Rergbeamien 2 Tblr. 5 Sgr. zu berechocn vind, koumt in
Vegsall.
Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Gesetzsammlung XXIX. 43