306 1868.
EIIIIIIEIIIE 4 Kr. = 4 Sgr.
b. von jeder weitern Seiite 3r Kr. —- 1 Sgt. bie 7 Kr. -2 Sgr.
berechnet.
Werden Staatsbeamte als Sachverständige zugezogen, so erhalten sie diejenige
Vergütung an Diäten und Transportkosten, welche ihnen bei Reisen in Dienstangele-
genheiten zukommt.
8) 3r8engrbühren
Auf ausdrückliches Verlangen ist zu guezen
1) wenn die Zeugen an dem Orte der Vernehmung selbst oder an einem von letzterem
nicht über eine Viertelmeile entfernten Orte wohnen, vorbehältlich des Ersatzes eines
etwa zu bescheinigenden positiven Schadens für jede Stunde Versäumniß
1 Kr. = 1 Sgr. bis 14 Kr.= 4 Sgr.
Angefangene Stunden werden für volle gerechnet; für dic Versänmniß an einem
Tage darf jedoch die Entschädigung auf nicht mehr als 6 Stunden ausgeworfen werden.
Die Höhe der Versäumnißkosten ist in jedem einzelnen Falle mit Rücksicht auf den
mune Erwerb des Zeugen und auf die örtlichen Verhältnisse zu bestimmen.
er Zeitaufwand wird nach der Zeit, welche der Zeuge bei der Behörde zubringen
muß, iotr en.
2) Ersolgt die Zuziehung oder Vernehmung der Zeugen an einem mehr als eine Vier-
telmeile von ihrem Wohnorte enkfernten Orte, so sind ihnen an Reisekosten mit Einschluß
der Versäumniß und Zehrungskosten für jede Meile der Hinreise
10x Kr. = 3 Sgr. bis 1 Fl. 45 Kr. = 1Thir.
zu vergüten; für die Rückreise findet, wenn sie nicht an demselben Tage erfolgen konnte,
der gleiche Ansatz statt, außerdem nur die Hälfte desselben.
Beträgt die Entfernung weniger als eine Meile, so wird diese für voll angenommen,
bei gröheren Entfernungen werden die Reisekosten nach Viertelmeilen vergütet und es
kommen dann nicht-volle Viertelmeilen nicht in Ansaß.
Die Höhe der Reisekosten ist mit Rücksicht auf die Erwerbs= und sonstigen Verhält-
nisse der Zeugen, auf die örtlichen Preise der Lebensbedürfnisse und bezüglich der Trans-
port-Mittel, innerhalb des angegebenen Satzes zu bestimmen. Insbesondere ist hier-
bei darauf Rücksicht zu nehmen, ob der Zeuge seinen Verhältnissen nach, wenn er in
eigener Angelegenheit reiste, besondere Transport-Kosten aufwenden oder ob er den
Weg zu Fuß zurücklegen würde. Das letzte Alinen des H. 90 greift auch hier Plaß.