Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

312 1868. 
wird. Durch die Kopfplatte darf kein Nagel geschlagen werden, weil dadurch die 
Fäuluiß des Ersteren befördert würde. In die Kopfplatte ist die Jahreszahl und 
das Datum des. Setzungstermins einzuschlagen resp. einzugraviren, jedoch ohne das 
Metall zu durchbrechen. 
Ist der Boden, wohin der Pfahl gesetztwerden soll, von so falsiger Beschaffenheit, 
daß durchaus kein Holzpfahl in denselben eingetrieben werden kann, so muß eine stei- 
nerne Marke errichlet werden; diese besteht aus einem 31— 4 Fuß im Geviert großen, 
mindestens 10 Zoll dicken Bodeisttein und einer 12— 1 n Zoll (je nach der erforder- 
lichen Höhe) im Geriert starken Standsäule. Beide Theile müssen je aus einem Stück 
und aus einer festen, nicht leicht verwikternden oder zerbrechlichen Steinart bestehen. 
Der Bodenstein wird auf dem möglichst gerbneten Felsengrund so sicher gelagert, daß 
weder eine gänzliche, noch auch theilweise Senkung desselben in der Folgczeit stattfinden 
kann, weshalb das Gerölle und das lose Gestein sorgfältig sortzuräumen ist. Die Stand- 
säule ist mit dem Bodenstein sicher und fest zu verbinden. Am besten geschieht dieß durch 
einen 8—.9 Zoll im Geviert starken und mindestens 6 Zoll langen Zapfen, der in einem 
— passend vorgerichteten Loch in der Mitte des Bodensteins 
— eingeseht und mit Blei oder Schwefel sorgfältig vergossen 
i wird. Die Dimensionen des Zapfens und Loches sind 
nach unten etwas zu vergrößern, damit der Zapfen nach 
7· dem Vergießen nicht aus dem Loche herausgezogen werden 
I kann. · Die Standflaͤche der Saule muß rund um den Zapfen 
anaauf dem Bobdenstein allerwärts dicht aufliegen. Auf dem 
Bodinstein wird demnächst rund um die Standsäule Beschwe- 
4 — “ mngsmauerwerk bon möglichst großen Steinen ausgeführt, 
4 “ das oben mindestens 6 Zoll Höhe der Standsäule, vom Kopf 
? abwärts gerechnet, frei lassen muß. Ist die Standsäule, die 
immer etwas länger als erforderlich zu nehmen ist, fest mit 
dem sccher gelagerten Bodenstein verbunden, so wird deren Kopf auf die dem betreffen- 
den Triebwerke zustehende Wasserhöhe genau horizontal abgearbeitet, auf der Vopf- 
fläche wird die Jahreszahl und das Datum des Sehungstemmins tief und etwas unter- 
gearbeitet eingehauen und mit Blei ausgegossen. 
Der Kopf des hölzernen Sicherpfahls oder der steinernen Marke, sofern diese als 
Sicherpfahl dient, wird zuerst mit einer Steinplatte, dann mit Erde überdeckt und 
über demselben sodann zur leichtern Wiederauffindung ein Markstein eingesetzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.