Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

332 1868. 
3) Wegen vereigerker Vermöhens. Manlfestatlvn ist der Petsonal - Arrest gegen 
Militair= cet nicht ausgeschlossen. 
4) 6 egen Offiziere, einschließlic der zur Dispositlon gestellten und der pen- 
sionirten, wird der Personal Arrest mittelst Requisition der Dilitait- Bchörden 
vollstreckt. 
Bevor gegen einen im Dienst befindlichen Militair-Beamten der Personal= 
Arrest vollstreckt wird, ist die ihm unmittelbar vorgesetzte Behörde davon in Kenntniß 
zu setzen, damit ihr die Möglichteit Vewährt werde, zur *—m des Dienstes die 
böthigen Vorkehrungen zu tressen. ·
	        
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