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2) seiner Ehefrau oder deren Rechtsnachfolgern das derselben zugehörende, in
seine gesetzliche Verwaltung gekommene Vermögen auf irgend eine Weise
zurückgewährt, ohne daß eine rechtliche Verpflichtung — der Beweis der-
selben liegt der Ehefrau oder deren Rechtsnachfolgern ob — dazu vorlag;
II. innerhalb der letzten sechs Monate vor der Concurs-Eröffnung oder dem Zeit-
punkte, wo der Mangel eines Executions-Objekts oder dessen Unzulänglichkeit
zuerst hervorgetreten ist, eine Veräußerung anderer Art
a) an seinen Chegatten vor oder nach geschlossener Ehe,
5) an einen seiner Blutsverwandten in aufsteigender oder absteigender Linie,
) an einen der unter b) genannten Verwandten seines Ehegatten,
d) an den Ehegatten einer der unter h) und c) erwähnten Personen
vorgenommen, so wird zu Gunsten der die Gültigkeit dieser Veräußerungen anfechtenden
Gläubiger bis zum Beweise des Gegentheils vermuthet, daß die den Veräußerungen zu
Grunde liegenden Rechtsgeschäfte in beiderseitigem Einverständnisse des Veräußerers
und Empfängers zum Nachtheile der Gläubiger abgeschlossen worden seien.
Diese Vermuthung greift jedoch nicht Platz, wenn die unter I. 1) erwähnten
Schenkungen nur in gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken bestehen, oder an die unter
bach und 0) genannten Personen zur Vergeltung von Dienstleistungen, die gewöhnlich
bezahlt werden, in einem der Dienstleistung entsprechenden Betrage geschehen sind.
. 2.
Werden derartige Rechtsgeschäfte (8. 1) bei Gerichte zur Anzeige gebracht, so
hat das Gericht dieselben, wenn Grund zu der Besorgniß vorliegt, daß durch sie eine
Benachtheiligung von Gläubiger herbeigeführt werden könne, durch eine einmalige
Bekanntmachung in dem amtlichen Nachrichtsblatte des betreffenden Landestheils zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
8. 3.
Unter Concurs-Eröffnung in den §. S. 1 und 2 erwähnten Fällen ist zuverstehen:
die Publication des darüber ertheilten Erkenntnisses oder Dekrets an den Ge-
meinschuldner, bezüglich dessen Erben oder andere Vertreter,]
in allen übrigen Fällen (wenn der Schuldner bei Gericht seine Zahlungsunfähigkeit
angezeigt hat, oder ihm die Verfügung über t sein Vermögen Schulden halber entzogen
ist) die Erlassungvon Edietalien.