Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

186 8. 335 
6. 4. 
Sovweit in Vorstehendem nicht etwas Besonderes bestimmt ist, bewendet es rück- 
sichtlich der Anfechtbarkeit der von Schuldnern zur Benachtheiligung der Gläubiger vor- 
genommenen Veräußerungen bei dem bisherigen Rechte. 
Urkumlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen 
Insiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 11. Juni 1868. 
(L. S.) Mlbert, F. 3. S. 
v. Bertrab. 
  
— 
K LI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 19. Juni 1868, die Beglaubigung eines Geschäftsträgers ded Norddeutschen 
Bundes bei der Republik Chili betreffend. 
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Seine Majestät der 
König von Preußen auf Grund der Bestimmung im Artikel 11 der Bundesverfassung 
im Namen des Norddeutschen Bundes einen Geschäftsträger bei der Republik Chili 
beglaubigt und diese Function dem Königlichen Preußischen Geschäftsträger Herm 
Levenhagen in Santiago übertragen haben. 
Rudolstadt, den 19. Juni 1868. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
v. Ketelhodt. 
 
	        
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