Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 357 
i) die Versicherung der Commissarien, daß nach ihrer Ueberzeugung keine Schäden 
zur Abschäpung gekommen sind, welche der Bund nicht zu vergüten habe; 
K) endlich alles dasjenige, was sonst auf das vorliegende Geschäft und dessen Be- 
urtheilung von Einfluh ist. 
Der Kürze und leichtern Uebersicht wegen sind bei Abschätzungen von größerem 
Umfange die Resultate derselben in die vorenwähnte Abschätzungs-Nachweisung einzu- 
tragen. Diese ist dann als ein integrirender Theil des Abschätzungs-Protokolls selbst 
zu betrachten und von allen im Termin Anwesenden mit zu vollziehen. Dauern die 
hrere Tage, so ist die Tabelle für ieden Tag abzuschließen 
und von den Anvesenden zu vollziehen und so bis zur Beendung des Geschäfts mit dem 
Eintragen der Interessenten und der Arswabngs. Resultate zu continuiren. 
Trennnug der Ab · Für die Abschätzung der ů bungeplate, Lagerplätze, so wie für die 
schshungs-Verhand, Abschätzung der Flur-Beschädigungen bei den Feldmanövern, sind 
besondere Protokolle 2c. zu führen. 
Damit ferner die Besriedigung derjenigen Interessenten, welche mit den ihnen 
durch die Commission zugebilligten Entschädigungs-Ansprüchen sich zufrieden erklärt 
haben und deren Abfindung sonst nichts weiter entgegensteht, nicht durch andere, mit 
ihnen gleichzeitig zur Anmeldung gekommene, wegen ihrer Anerkennung aber noch 
zweifelhafte Entschädigungs-Ansprüche, aufgehalten wird, so sind die über die letztern 
zu führenden weiteren Verhandlungen davon ebenfalls getrennt zu halten. Zu diesem 
Zwecke sind event. die fraglichen Gegenstände aus den Abschätzungs-Verhandlungen 
hiren, die betreffenden Positionen aus den letztern 
abzusehzen, das Nöthige deshalb dabei und bezüglichen Orts in dem Taxations-.Protokoll 
zuvermerken, und die Befriedigung der ni festgestellten Entschädigungs. Ansprüche 
Unwerzüglich zu bewirken (conf. SS. 14 und 15). 
S. 14. 
  
Eutschödiguns, Der Commissarius, welcher die Abschätzung geleitet hat, nimmt nach 
Elausdatton. Beendigung des Termins die geschlossenen und vollzogenen Verhand- 
lungen an sich und fertigt aufden Grund derselben die von ihm alsrichtig zu bescheinigende 
Entschädigungs. Liquidation an, zu der hierneben ein Schema gegeben wird. Diese Schema. 
mit den Abschähungs. Verhandlungen zu belegende Emtchädigungs-Liquidation hot 
er demnächst unverzüglich an die Corps-Intendankur zur weiteren Veranlassung (§. 15) 
zu befördern. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesebsamml. ANIN. 53
	        
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