1868. 359
lungen nach landwirthschaftlichen 2c. Grundsätzen als Controle des Verfahrens der
Commission. Die dabei sich ergebenden Erinnerungen theilt das Ministerium der
Intendantur mit, veranlaßt das Nöthige dieserhalb an die betreffenden Landräthe resp.
zur Erledigung oder künftigen Beachtung, vermerkt, daß die Prüfung seinerseits ge-
schehen sei, auf die Abschätzungs-Verhandlungen und frrtigt diese demnächst der de-
treffenden Kasse als Rechnungsbeläge zur Weiterbeförderung an die General-Militair-
kasse zu. In den Fällen jedoch, wo die Anweisung der bezüglichen Entschädigungen
von den Intendamuren noch nicht erfolgt ist, wird die jedesmalige Sachlage ergeben,
ob die Verhandlungen wieder der Intendantur zugehen müssen (cont. S. 10) oder den
betreffenden Landräthen zur weitern Verhandlung mit den Interessenten zu über-
senden sind.
8. 18.
Beschleuniguug Alle Verhandlungen, woran sich die Schadloshal-=
or tun der Beschädigten knüpft, müssen um so mehr stets
Interessenten einem beschleunigten Verfahren unterworfen werden,
als dieselben schon durch die verfassungsmäßige Concurrenz der betreffenden Militair-
und Civil-Behörden einen unvermeidlichen Aufenthalt finden. Diese Beschleunigung
ist, bei Verantwortlichkcit der säumigen Behörde, stets zu beachten und vorzugsweise
rücksichtlich der kleinen Ackersleute ganz besonders nothwendig, da denselben bei den in
Rede stehenden Beschädigungen die Mittel zur Ausgleichung nur zu oft fehlen und ihnen
Störungen im Wirthschaftsbetriebe und Nachtheile enwachsen können, wofür die spätere
Zahlung der Vergütung sie nicht zu entschädigen vermag. Liegen dringliche Fälle der
Art wirklich vor, so ist in Bezug auf diese das vorgeschriebene Verfahren noch dahin
abzukürzen, daß gleich im Abschätzungs-Termine die bezügliche Entschädigungs-Liqui-
dation angefertigt und auf dem kürzesten Wege der Corps-Intendantur zur sofortigen
Zahlungs-Anweisung eingereicht wird.
5. 19.
nttenne der Die von dem Landrath zu attestirenden Liquidationen über Gebühren
Nlserahen . und Rrisekosten der Taxatoren reicht derselbe direct bei dem Ministerio
Toxatoren. zur Prüfung und Festflellung ein, letzteres übersendet sie demnächst
der Corps-Intendantur, und diese weiset die festgestellten Beträge, Falls sich ihrerseits
sonst dagegen nichts zu erinnern sindet, zur Zahlung an
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