Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 363 
  
Einheits. 
Preise. 
ihnr. Z. fl. 
Betrag 
zu leistenden 
Entschädigung. 
—.- 
der 
Mittelst der nachgesetzten Unterschristen erklären die 
Vorgenannten sich mit den hieneben ausgeworfenen 
Geld= Entschädigungs= Beträgen als Ersatz für alle 
Veschädigungen auf ihren hier bezeichneten, zu den 
Truppenübungen benußzten Grundstücken, mit Verzicht- 
leistung auf jede Nachforderung für völlig besriedigt, 
und soll diese Erklärung, von der zum Schluß unter- 
zeichneten Commission acceplirt, für beide Theile als 
bindender Vertrag gelten. 
  
8. 
9. 
10. 
  
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u Slande gelommen ist. m die Nubricitung dieser Spalte 
wesallen oder enssprechen Pnpienen weiten.
	        
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