1.868.#. 377
durch Vergleichung der Poststücke mit den Postearten oder den Begleitbriefen von der
Abstammung derfelben aus dem freien Verkehr des Zollvereins Ueberzeugung zu nehmen.
V. Abschnitt.
Folgen unrichtiger Inhaltserklärungen.
8. 18.
Wenn der Inhalt eines Poststücks bei der Eröffnung und Untersuchung durch die
Zollbeamten nicht mit der ausgeslellten Inhaltserklärung (. 1) übereinstimmend be-
sunden wird und nach den obwaltenden Umständen der Verdacht einer beabsichtigten
Defstandation begründet erscheint, so wird nach den wegen unrichtiger Deklaration im
ollstrafgesetz enthaltenen Vorschriften weiter verfahren.
Rudolstadt, den 30. Juli 1868.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium,
Abtheilung der Finanzen.
Schwarß#.
LIX. Verordnung
vom 31. Juli 1868, die Ausübung der ärztlichen und wundärztlichen Praris
im Fürstenthume betreffend.
Mit höchster Genehmigung Sexonissimil wird bezuͤglich der künftigen Aus-
luno der ärztlichen und wundärztlichen Praxis in den hiesigen Landen verordnet, was
8. 1.
Die Verordnung vom 8. April 1852 (Ges. Samml. 1852 S. 43), durch welche
die Niederlassung der Aerzte und Thierärzte an einem bestimmten Ortedes Fürstenthums
zum Zweck der Ausübung der ärztlichen und thierärztlichen Praxis, sowie die Ver,
änderung des Wohnsitzes von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht und
der Behörde das Recht vorbehalten ist, dem Arzte einen bestimmten Wohnsitz anzu-
weisen — wird andurch aufgehoben.
56°