44 1868.
K LXIII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. August 1868, den zwischen der Königlich Preußischen und der dies-
seitigen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen Andführung der Grund= und
Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume durch Königlich Preußische Be-
hörden und Beamte betreffend.
Auf böchsten Befehl Serenissimi wird der mit der Königlich Preußischen Regierung
am 14. Juni 1868 abgeschlossene Vertrag, betreffend die Ausführung der Grund= und
Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume durch Königlich Preußische Behörden
und Beamte, nach erfolgter Ratification in nachslehendem Abdrucke zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 13. August 1868.
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium.
v. Bertrab.
Vertrag
zwischen
Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Uebertragung der
Leitung der Grund= und Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürsten-
thume Schwarzburg-Rudolstadt auf Königlich Preußische
Behörden und Beamte. «
NachdemSeineMajcstätdckKönigvonPkcußendemWnnschcSkinckDukchi
laucht des Fürsten zu Schwarzburg mit Bereitwilligkeit entgegengekommen sind, die
Aussführung einer neuen Grund= und Gebäudesteuer- Veranlagung im Fürstenthume
Schwarzburg- Rudolstadt durch Königlich Preußische Behörden und Beamte be,
wirken zu lassen, sind zur Feststellung der dieserhalb erforderlichen näheren Be-
stimmungen: