Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

44 1868. 
K LXIII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 13. August 1868, den zwischen der Königlich Preußischen und der dies- 
seitigen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen Andführung der Grund= und 
Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume durch Königlich Preußische Be- 
hörden und Beamte betreffend. 
Auf böchsten Befehl Serenissimi wird der mit der Königlich Preußischen Regierung 
am 14. Juni 1868 abgeschlossene Vertrag, betreffend die Ausführung der Grund= und 
Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürstenthume durch Königlich Preußische Behörden 
und Beamte, nach erfolgter Ratification in nachslehendem Abdrucke zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 13. August 1868. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
v. Bertrab. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Uebertragung der 
Leitung der Grund= und Gebäudesteuer-Veranlagung im Fürsten- 
thume Schwarzburg-Rudolstadt auf Königlich Preußische 
Behörden und Beamte. « 
NachdemSeineMajcstätdckKönigvonPkcußendemWnnschcSkinckDukchi 
laucht des Fürsten zu Schwarzburg mit Bereitwilligkeit entgegengekommen sind, die 
Aussführung einer neuen Grund= und Gebäudesteuer- Veranlagung im Fürstenthume 
Schwarzburg- Rudolstadt durch Königlich Preußische Behörden und Beamte be, 
wirken zu lassen, sind zur Feststellung der dieserhalb erforderlichen näheren Be- 
stimmungen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.