Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 459 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Scchsun)wawigats Stüch vom Jahre 1868. 
  
  
HLXXI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 21. August 1868, den Anschluß des Herzogthumo Sachsen-Coburg-Gotha 
und des Fürsteuthums Reuß ä. L. an das gemeinschaftliche Appellationsgericht 
in Eisenach betreffend. 
Auf höchsten Befehl Serenissimi wird der nachstehend abgedruckte Verlrag vom 
17. Juli dieses Jahres über den Anschluß des Herzogthums Sachsen Coburg-Gotha 
und des Fürstenthums Neuß à. L. an das gemeinschaftliche Appellationsgericht in 
Eisenach nach erfolgter allseitiger Ratification hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Rudolstadt, den 21. August 1868. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm. 
v. Bertrab. 
Vertrag 
zwischen den N LT Sachsen, des Herzogthums Sachsen- 
  
Coburg= Gotha, „ des gunnennn Schwarzburg Nudosstodt, de Kürstenthumo 
Schwarzburg-Somershausen, des Rürstenthmns Reuß d. L. und deo Fürstenthums 
Reuf j. L., den Auschlus deo Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha und des Fürsten- 
tbums Nanbß ä. L. an das gemeinschaftliche Appellationsgericht in Eisenach betreffend. 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog 
von Sachsen-Coburg. Gotha, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg. Rudol= 
stadt, Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, Seine Durch. 
Furstl. Schw. Rudolst. Gesepsamml. XXIX. 67 
Ausgegeben in Rudolstadt den 16. Sepl. 1868.
	        
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