Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

44 1868. 
a) bei dem Appellations-Gerichte: 
der Präsident . . . . . 2500 Thlr. 
der Vice-Präsident . . . . . 1800» 
bekersteRath. . . . . . 1600 „ 
der zweite Rath. . ... . 1600,, 
dckdkittcRath. . . . . . 1500» 
derviekkeRath.. . . . · 1500» 
dekfünfkeRath. . . . · · 1400» 
decsechstcNath. . . . . . 1400» 
dusicbcntcNath. . . . . . 1300« 
derachteRath. . . . . . 1300 „ 
der neunte Nath . .. .. 1200» 
derzchntcRath. . . . . . 1100« 
der erste Sekretär. . . . . . 900» 
der zweite Sekretit . . . 800» 
der dritte Sekretär . . . · . 700,, 
der vierte Sekretär 600 „ 
der Kalkulator und Aedninhesihre us e 750 „ 
der erste Kanzlist . 0,, 
der zweite Kanzlist . . . . . "„ 
der dritte Kanzlst . 325 „ 
der Diener . . . . . . 350« 
dctcksteBote. . . . · . 300 „ 
der zweite Bote . . . 27.)» 
Ils)bc1dcr ObersStaatsanwaltfchaft amAppellanonchnchte 
der Ober · Staalsanwalt 1000 Thlr. 
der Gehülfe des Ober-Staaksanwalts . . .1100» 
Artikel 9. 
Zu Artikel 11 des Vertrags v. J. 1850 und statt des Artikels 8 des 
Vertrags v. J. 186 3, welcher aufgehoben wird. 
Der Präsident des Appellations= Gerichts hat in Zukunft bei seinen Vorschlägen 
zur Wiederbesetzung der erledigten Stellen thunlichst darauf Rücksicht zu nehmen, daß
	        
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