Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

468 1868. 
soweit die letzteren nicht durch ersteren abgeändert werden, haben zunächst bis zum 
1. Juli 1880 Gültigkeit und gelten dann von zehn zu zehn Jahren als stillschweigend 
erneuert, wenn nicht vor Ablauf des zunächst vorhergegangenen Kalenderjahrs (1879, 
1889 u. s. w.) eine Aufkündigung von der einen oder andern Seite erfolgt ist. 
« Arlikcll9. 
Dieser Vertrag soll alsbald zur Ratifikation sämmtlicher betheiligten Staats- 
regierungen vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden mit thun- 
lichster Beschleunigung bewirkt werden. 
So geschehen Eisenach am 17. Juli 1868. 
Ebr. Bernhard von Watzdorf. 
Rudolf Brückner. 
Heinrich Hornbostel. 
Hermann von Bertrab. 
Gustav Bley. 
Moritz Kunze. 
Adolph von Harbon.
	        
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