Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868. 4o1. 
über 10 Procent zu tragen und das Unternehmen im Uebrigen unter Festhaltung der 
Bedingungen dieses Verkrags selbst herzustellen. 
Der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft soll ebenfalls das Recht des Rücktritts 
von diesem Vertrage zustehen, wenn es ihr ein Jahr nach Publikation des betreffenden 
Statut-Nachtrags noch nicht möglich gewesen sein sollte, die Aktien Liliern C zu 90 
Procent unterzubringen. 
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Für den Fall, daß der Reinertrag der Gera-Eichichter Bahn nicht ausreichen 
sollte, um das Anlage-Kapital (§. 5) mit 41 Prozent zu verzinsen, wird zunächst 
von der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft ein Zuschuß bis zu 4 Procent geleistet, 
hierauf treten die betheiligten fünf Staaten für die nächsten 31 Prozent und zum 
Schluß wieder die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft für die letzten 3 Prozent ein. 
Die von den Staaten für ihren Theil übemommene Zins-Garantie von 33 Pro- 
zent des Anlage-Kapitals repartirt sich auf dieselben nach Maßgabe der Länge der in 
den einzelnen Staaten belegenen Bahnstrecken, wobei von dem Ende der Gleise der 
Weißensels-Geraer Zweigbahn auf dem Bahnhose Gera bis zu dem Ende der Gleise 
auf dem Bahnhyofe Eichicht gerechnet wird. 
Die zur Zins-Zahlung erforderlichen, von den Staatsregierungen zuzuschießenden 
Geldbeträge werden zu den Fälligkeits-Terminen der Direktion der Thüringischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft auf deren Antrag bei der Königlichen Regienugs-Hauptkasse in Erfint 
zur Disposition gestellt. 
8. 9. 
Der Reinertrag der neuen Bahn wird dergestalt berechnet, daß von der gesammten 
Jahreseinnahme derselben 
l) die verausgabten Verwaltungs-, Unterhaltungs= und Transport-Kosten, ein- 
schließlich der Kosten für die allgemeine Verwaltung (§.12), 
h) der Beitrag zum Reserve- und Erneuerungs-Fond der Thüringischen Eisen- 
bahn nach den Grundsätzen des fur diese jeweilig bestehenden Regulativs abge- 
zogen werden. 
Den Inhabern der Prioritäts-Obligalionen der Thüringischen Eisenbahn-Gesell- 
schaft soll die Gera-Eichichter Bahn nicht verhaftet sein.
	        
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