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EH . 100 .
Bis zu 5 Prozent wird der Arsn an die Inhaber der Stamm-Aktien Liller
C. wertheilt. Uebersteigt der, Reinertrag 5 Prozent, so, sall von diesem Ueberschusse
die Hälfte den betheiligten. Staatsregierungen, behufs Abtragung der in den Vor-
jahren in Folge der übemommenen Garantie geleistelen. vuschuse nach Maß-
gabe ihrer Betheiligung,
ein Viertel den Stamm-Aktien des alten untemehmens, Ausnahne derer
Lillern B, und
ein Viertel den Stanim · Allien lien 6 n-
*
Sind die Zuschüsse der“ Staatsregielinngen FSmian zurückerstattet, so wird
ber 5 5 Prozent übersteigende Ueberscht, des Meinertrage. „MWischen den Stamm,-Aktien
des, alten Untemehmens, mit zuunhne deren liers (3. und der Stamm-Aiktien
Liitur Cje aur Hilste verthellt 4 *ê5
die Ziue- rantie (+.8). zunscr wen in- n tinter einunder. fotgenden
i ein * von Seiten der Neglerunhen nicht erfordersich gewesen ist.
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Zur- Bincidung ein, geteialen Hetfiebs · Albhielsg. wid sestgesegt, daß die
Gem--Echihtr Eisenbahn an sämmtlichen Betriebs-Ausgaben des alten und neuen
Unternehmens in folgender Weise partizipirt:
1) an den Gesammt-Kosten für die allzemeine Verwaltung nach Verhältniß der
Länge der neuten Bahn zui derjeugen der MWägen= Bahustrecken der horiugi-
schen Eisenbahn-Gesellschast;
2) am den Kosten der Transport-Verwaltung nach dem gemittelten Verhältnisse
der durchliefenen Lokomotiv-Meilen und der durchlaufenen Wagenax-Meilen.
3) an den Kosten der Bahnverwaltung nach Mahgabe der wirklichen Ausgaben.
. „abeie sollen die Kosten der gemeinschaftlich bem##tzten Station. Gerg nach der
Zahl der für jede Bahn abgelassenen Züge repartirt werden
4) Außer den sub 2 zu berechnenden Kosten wird im Betreff der Benußung der
Betriebsmittel des alten und neuen unternehmens, soweit sie gemeinschaftlich
.