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welche die vollständige Adresse der Depesche erhalten, und, mit dem Siegel der Sta-
tion versehen, so schleunig als möglich bestellt.
Die nach anderen Orten bestimmten Depeschen werden, je nachdem sie durch die
Post, durch Estafette, oder durch expresse Boten weiter zu senden sind, mit möglichster
Beschlennigung der Weiterbeförderung in der erwähnten Weise zugeführt.
Wenn der Adresfat seinen Aufenthaltsort verändert hat, so werden demselben für
ihn anlangende Depeschen an den neuen Adreßort nachtelegraphirt, und mit Post
oder Boten nachgesendet, wenn er in einer bei der betreffenden Telegraphen Station
niederzulegenden schriftlichen Erklärung das Verlangen der Nachsendung ausdrücklich
ausgesprochen hat. Die hierfür entfallenden Gebühren bezahlt der Adressat bei Em-
pfang der Depesche.
22.
Besiellung durch Telegraphen-Boten.
Der Bote hat die Depesche nebst Empfangsbescheinigung ohne Aufenthalt nach
der Wohnung resp. nach der in der Depesche bezeichneten Adresse, oder nach der Post
zu bringen und sich bei Abgabe derselben zu überzeugen, daß die richtige Zeit und
Unterschrift in die Empfangsbescheinigung eingetragen ist.
Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt.
Zur Bescheinigung der Abgabe einer Staatsdepesche kann, wenn nicht eine be-
sondere schristliche Verfügung darüber getroffen ist, nur der Vorstand der betreffenden
Behörde, oder in dessen Abweseyheit sein Stellvertreter als berechtigt augesehen werden.
Privatdepeschen können, wenn der Adressat von dem Boten nicht zu Hause ange-
troffen wird, entweder an ein erwachsenes Mitglied seiner Familie, oder an dessen Ge-
schäftsgehülfen. Dienerschaft, Gast= oder Hauswirthe abgegeben werden, insofern
derselbe nicht für derartige Fälle einen besondern Empfänger der Station schriftlich
namhaft gemacht oder der Aufgeber die eigenhändige Empfangnahme verlangt hat.
In allen Fällen, wo der Bote den Adressaten nicht selbst antrifst, und die De-
pesche einem andern aushändigt, hat der Leßtere in der Empfangs= Bescheinigung
seiner eigenen Namensunterschrift das Wort „für und den Namen des Adressaten
beizufügen.
S. 23.
Unbestellbare Depeschen.
Von der Unbestellbarkeit einer Depesche und den Gründen der Unbestellbarkeit
wird der Aufgabe-Station Behufs Mittheilung an den Ausgeber telegraphische Mel-
dung gemacht.